EU-Taxonomie: Neues FAQ-Dokument zu den Berichtspflichten sowie zum Klima- und Umweltrechtsakt als Entwurf veröffentlicht

Bei dem FAQ-Dokument handelt es sich um einen Entwurf, der ausschließlich in englischer Sprache verfügbar ist.

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 29. November 2024 ein weiteres FAQ-Dokument zur EU-Taxonomie, auf das Sie hier zugreifen können. Auf insgesamt 75 Seiten nimmt die Kommission Stellung zu 155 häufig gestellten Fragen zu generellen Umsetzungsthemen, zu den Berichtspflichten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung, sowie zum Klima- und Umweltrechtsakt. Die FAQs adressieren u.a. spezifische Auslegungsfragen zur Beschreibung von Wirtschaftstätigkeiten und gehen auf allgemeine DNSH-Kriterien der Umweltziele ein.

Mit diesem Dokument bezieht sich die Kommission zum ersten Mal auf Tätigkeiten, die im Jahr 2023 durch den Umweltrechtsakt und durch die Anpassung des Klimarechtsakts aufgenommen wurden. Über diese Tätigkeiten muss im (Berichts-)Jahr 2025, d.h. gewöhnlich über das Geschäftsjahr 2024, erstmalig über die Taxonomiekonformität berichtet werden. Zudem enthält das Dokument auch eine Klarstellung bezogen auf die Angabe von Vorjahreszahlen. Demnach müssen Unternehmen, die die EU-Taxonomie erstmalig anwenden, keine Vorjahreszahlen veröffentlichen. Diese Klarstellung war insbesondere mit Blick auf die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Taxonomieberichtspflicht im nächsten Jahr erforderlich, da der Rechtstext keine explizite Befreiung zur Angabe von Vorjahreszahlen in solchen Fällen enthält.

Bei dem FAQ-Dokument handelt es sich um einen Entwurf, der ausschließlich in englischer Sprache verfügbar ist. Dieser Entwurf wird nach erfolgter Übersetzung in die EU-Amtssprachen im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Inhaltliche Änderungen bis zur Veröffentlichung der finalen Fassung der Bekanntmachung können nicht ausgeschlossen werden, sind aber nicht in wesentlichem Umfang zu erwarten.

Gerne weise ich darauf hin, dass die Antworten der Europäischen Kommission auf die häufig gestellten Fragen Klarstellungen der geltenden Rechtsvorschriften darstellen. Sie haben keine rechtsbindende Wirkung und erweitern nicht die Rechte und Pflichten, die sich aus den Rechtsvorschriften ergeben. Unternehmen sollten sich zusätzlich zur Verordnung und den delegierten Rechtsakten dennoch mit den von der EU-Kommission veröffentlichten FAQ-Dokumenten eingehend auseinandersetzen, um Auslegungshilfen zu erhalten. Die grundlegende Berücksichtigung der FAQ wird auch von der ESMA im Rahmen der Prüfungsschwerpunkte 2024 betont.

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