Es werden jeweils zwei Schwerpunkte für IFRS-Abschlüsse und für Nachhaltigkeitserklärungen nach den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) benannt.
Die Änderungen betreffen insbesondere Anlage C von ESRS 1 und sind im Kontext des umfassenderen Omnibus-Pakets zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu sehen.