Die Änderungen betreffen insbesondere Anlage C von ESRS 1 und sind im Kontext des umfassenderen Omnibus-Pakets zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu sehen.
Ziel ist es, die Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aus der EU-Richtlinie, die bereits bis zum 6. Juli 2024 umzusetzen war, nach dem 1 zu 1 Prinzip in deutsches Recht umzusetzen.