Der neue Gesetzentwurf des BMF für die Umsetzung der AIFMD II in deutsches Recht ersetzt den Entwurf des Fondsmarktstärkungsgesetzes und bringt klare Vorgaben zu Liquiditätsrisiken, Kreditvergabe und Konzentrationsrisiken.
Mit der Konsultation der WpI-MaRisk reagiert die BaFin auf ein lang erwartetes Bedürfnis: klare, aber verhältnismäßige Anforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten. Auch Asset Manager profitieren – durch mehr Regulierungspassgenauigkeit bei geringerer Komplexität.
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