Übergangsjahr 2025: BaFin erleichtert die erstmalige DORA-Prüfung – keine detaillierte Berichtspflicht für unterjährig behobene Mängel, verkürzte Wirksamkeitsprüfung, Übergangsregelung bei vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr.
Unsere dreiteilige Webcast-Reihe „Geldwäscheprävention im Fokus der Aufsicht“ stößt auf großes Interesse – mit zahlreichen Teilnehmer:innen aus Geschäftsführung, Compliance, Risikomanagement und Revision.
Mit der Konsultation der WpI-MaRisk reagiert die BaFin auf ein lang erwartetes Bedürfnis: klare, aber verhältnismäßige Anforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten. Auch Asset Manager profitieren – durch mehr Regulierungspassgenauigkeit bei geringerer Komplexität.