10. Sektorgutachten Energie der Monopolkommission: Reformen für Strom, Wärme und Gas vorgeschlagen
Die Monopolkommission empfiehlt umfassende Reformen für Strom, Wärme und Gas. Im Fokus stehen netzorientierte Strompreise, mehr Wettbewerb in der Fernwärme und ein strukturierter Rückbau der Gasinfrastruktur, wodurch wichtige Weichen für eine effizientere Energiewende gestellt werden.
Die Monopolkommission hat am 4. November 2025 ihr aktuelles Sektorgutachten zum Thema Energie gemäß § 62 Energiewirtschaftsgesetz veröffentlicht. Darin gibt sie zentrale Empfehlungen für die zukünftige Ausgestaltung des deutschen Energiemarktes. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Wettbewerb und Versorgungssicherheit in einer Zeit hoher Transformationsdynamik gewährleistet werden können. Die Kommission sieht die Energiewende als Chance, mahnt aber zugleich, dass die aktuellen Marktstrukturen nicht ausreichen, um die Herausforderungen effizient zu bewältigen.
Im Gutachten schlägt die Monopolkommission tiefgreifende Reformen vor, um die Energiewende effizienter zu gestalten. Dazu gehören eine netzorientierte Strompreisgestaltung mit digitalen Netzen, mehr Wettbewerb und Transparenz in der Fernwärmeversorgung sowie ein verbindlicher Plan für den kostenschonenden Rückbau der Gasinfrastruktur. Ziel ist es, Kosten zu senken, Preissignale zu stärken und Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
Die Kommission adressiert strukturelle Probleme des Strommarkts, die die Energiewende behindern. Bisherigen Überlastungen und Engpässen soll deshalb mit einer Reform der Netzentgelte begegnet werden. Nutzer sollen Preissignale erhalten, die sich an der Netzbelastung orientieren, um hohe Redispatch- und Netzkosten zu senken. Statt „Symptombehandlung“ wie Stromsteuersenkung und niedrigere Netzentgelte empfiehlt die Kommission eine regionale und zeitliche Strombepreisung. Nodale Preise oder Strompreiszonen könnten darüber hinaus Anreize schaffen, Erzeugung und Verbrauch netzdienlich auszurichten – mit netzentgeltorientierten Preissignalen sei dieses Ziel jedoch gegen geringeren Widerstand erreichbar. Zudem sei eine konsequente Digitalisierung der Netze wesentlich. Eine tiefergehende Analyse zur Gestaltung des Strommarkts der Zukunft und die Auswirkungen auf Transportinfrastrukturkosten und Flexibilitäten finden Sie auch in unserem Beitrag zur Kuratoriumsschrift des Forum für Zukunftsenergien 2025 (ab Seite 240).
Bisher ist die Fernwärmeversorgung stark monopolistisch geprägt. Die Kommission schlägt deshalb einen unbürokratischen Benchmark zur Preisbegrenzung sowie eine Stärkung der Preistransparenzplattform vor. Zusätzlich sollte eine strukturelle Marktöffnung durch einen regulierten Zugang alternativer Wärmeanbieter zu den Fernwärmenetzen und eine Ausschreibung der Wegerechte für Fernwärmenetze angestrebt werden.
Mit dem perspektivisch geplanten Ausstieg aus fossilen Energieträgern bis 2045 stellt sich zudem die Frage, wie die Gasinfrastruktur finanziell sinnvoll zurückgebaut werden kann. Die Kommission empfiehlt ein verbindliches Planungsinstrument für Stilllegung, Weiterbetrieb oder Umstellung, um Planungssicherheit zu schaffen. Im Falle der Stilllegung sei diese so auszugestalten, dass Kunden vor überhöhten umgelegten Kosten geschützt werden. Ebenso dürften Kunden nicht mit den Kosten des Aufbaus von Wasserstoffnetzen belastet werden. Weitere Informationen und Analysen zum Rückbau und zur Transformation von Wärme- und Gasnetzen finden Sie auf unserer Website zur Wärmewende in der Energiewirtschaft.
Wie bei der Reform der Industrienetzentgelte, die derzeit von der Bundesnetzagentur ausgearbeitet wird und den neuen beihilferechtlichen Rahmenbedingungen der EU-Kommission (CISAF) zeigt sich auch im Gutachten der Monopolkommission: Die Flexibilisierung des Strombezugs, ausgerichtet an Netz- und Marktsignalen, wird in den nächsten Jahren maßgeblich die Gestaltung des Energiesystems bestimmen.
Das vollständige Gutachten finden Sie hier.
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Matthias Stephan
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