Bundesregierung erzielt Grundsatzeinigung zur Kraftwerksstrategie mit der EU-Kommission
Bundesregierung und EU-Kommission haben sich auf Eckpunkte der Kraftwerksstrategie geeinigt. Ab 2026 sollen neue steuerbare, H2‑ready Kapazitäten ausgeschrieben werden, weitere Ausschreibungen folgen bis 2030. Ziel ist die Sicherung der Stromversorgung und Dekarbonisierung bis spätestens 2045.
Die Bundesregierung hat am 15. Januar 2026 eine grundsätzliche Einigung mit der Europäischen Kommission, über die im November 2025 im Koalitionsausschuss beschlossenen Eckpunkte der seit langen erwarteten Kraftwerksstrategie erreicht. Der wesentliche Rahmen für die Umsetzung der angedachten Maßnahmen zur Absicherung der Stromversorgung in Deutschland ist damit nun europarechtskonform, sodass nun die detaillierte Ausarbeitung der Kraftwerksstrategie durch ein entsprechendes Gesetz vorangetrieben werden kann.
Auf Grundlage der nun erzielten Einigung mit der EU-Kommission sollen in einem ersten Schritt im Jahr 2026 insgesamt 12 GW an neuen steuerbaren Kapazitäten ausgeschrieben werden. Dabei soll für 10 GW in dieser Ausschreibung ein sog. Langfristkriterium vorgesehen werden. Konkret sollen Kapazitäten, die einen Zuschlag in diesem Rahmen erhalten, über einen längeren, noch nicht definierten Zeitraum Strom erzeugen, damit ihr Beitrag zur Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Entsprechende Langfristkapazitäten, worunter vor allem moderne, hocheffiziente Gaskraftwerke fallen werden, sollen spätestens im Jahr 2031 in Betrieb genommen werden. Ergänzend sollen im Jahr 2027 sowie den Jahren 2029/2030 weitere steuerbare Kapazitäten über – technologieneutral ausgestaltete – Ausschreibungen gefördert werden, wobei die Ausschreibungsmenge jeweils auf Grundlage des Versorgungssicherheitsmonitorings festgelegt werden soll. Auch diese sollen spätestens im Jahr 2031 den Betrieb aufnehmen. Anders als die erste Ausschreibungsrunde im Jahr 2026, sollen diese Ausschreibungen auch für Bestandsanlagen offenstehen. Offen ist derzeit noch, wie hoch die Mindestleistungsschwelle für die Ausschreibungsteilnahme ausfällt. Dieser Punkt ist kein Bestandteil der nun erzielten Einigung mit der EU-Kommission.
Darüber hinaus ist angedacht, dass alle Kraftwerke, die im Rahmen der Kraftwerksstrategie errichtet werden, H2-ready sind und das Ziel der vollständigen Dekarbonisierung bis spätestens zum Jahr 2045 erreichen. Für die Umstellung auf Wasserstoff soll aber kein generell verbindliches Datum festgelegt werden, worin im Übrigen ein wesentlicher Unterschied zu den seinerzeitigen Planungen der Ampel-Koalition liegt.
Mit Blick auf das mit der EU-Kommission vereinbarte Dekarbonisierungsziel sind nun zusätzliche Ausschreibungen vorgesehen, um einen Anreiz zu schaffen, dass bis 2040 2 GW und dann im Jahr 2043 weitere 2 GW Kraftwerksleistung auf Wasserstoff umgestellt werden. Die Ausschreibungen hinsichtlich der vorzeitigen Umstellung auf Wasserstoff sollen im Jahr 2027 anlaufen. Nach derzeitiger Planung sollen in diesem Rahmen u.a. Differenzverträge für die zusätzlichen Brennstoffkosten bei einer vorzeitigen Umstellung auf Wasserstoff als Brennstoff genutzt werden.
Insgesamt bleiben die nun mit der EU-Kommission abgestimmten Eckpunkte deutlich hinter den im Koalitionsvertrag ursprünglich angekündigten neuen Kraftwerkskapazitäten von bis zu 20 GW zurück, orientieren sich jedoch in der Grundausrichtung an den zuletzt aus dem BMWE vernommenen Ansätzen zur Ausgestaltung der Kraftwerksstrategie: pragmatisch, auf Versorgungssicherheit ausgerichtet und mit einer regionalen Steuerung, etwa durch einen Südbonus. Das BMWE betont zudem, dass die Kraftwerksstrategie nur der „Startschuss“ sein soll – ab dem Jahr 2032 soll dann ein technologieoffener, umfassend ausgestalteter Kapazitätsmarkt die Versorgungssicherheit und zugleich die Einhaltung der Klimaschutzziele gewährleisten. Dessen Einführung ist derzeit für das Jahr 2027 vorgesehen.
Ungeachtet der nun erzielten Grundsatzeinigung läuft das Beihilfeverfahren auf EU-Ebene weiter. Wenn auf Grundlage der Eckpunkte ein Gesetzesentwurf beschlossen wird, muss dieser bei der EU-Kommission notifiziert und dann beihilferechtlich genehmigt werden.
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