Update Data Center: Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung – Klarer Fahrplan für Energie, Flächen und digitale Souveränität?

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Die Bundesregierung hat am 18. März 2026 die Rechenzentrumsstrategie beschlossen, um Deutschland bis 2030 zu einem führenden Standort für Rechenzentren zu machen.

Für Betreiber, Investoren und energieintensive Unternehmen bringt dies wichtige Änderungen bei Energie, Genehmigungen und Flächenplanung. 

Deutschland verfügt mit mehr als 2.000 Anlagen bereits heute über die größte Rechenzentrumslandschaft in Europa. Gleichwohl steigt der Bedarf an Rechenkapazitäten – getrieben durch den zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz, High-Performance-Computing (HPC) und datenintensiven Anwendungen in Wirtschaft und Gesellschaft – rasant. Die Bundesregierung hat sich vor diesem Hintergrund ambitionierte Ausbauziele gesetzt: Bis 2030 sollen die bestehenden Rechenzentrumskapazitäten mindestens verdoppelt und die Kapazitäten für KI und HPC sogar vervierfacht werden. 

Die Strategie umfasst insgesamt 28 konkrete Maßnahmen, die sich auf drei zentrale Handlungsfelder verteilen: (1) Energie und Nachhaltigkeit, (2) Standort und Fläche sowie (3) Technologie und Souveränität. 

Energie und Nachhaltigkeit

Stromkosten sind der größte Betriebskostenfaktor von Rechenzentren. Die Strategie adressiert dies auf mehreren Ebenen: Die Bundesregierung setzt sich gegenüber der Europäischen Kommission dafür ein, Rechenzentren in die Strompreiskompensation einzubeziehen – bislang sind sie nicht als beihilfefähiger Sektor nach den Beihilfeleitlinien anerkannt. Zudem sollen Rechenzentren bei der Ausgestaltung der Netzentgeltsystematik im AgNES-Prozess der BNetzA Berücksichtigung finden, sofern sie durch Lastflexibilität oder Abwärmenutzung zu Netzstabilität und Klimaschutz beitragen. 

Im Bereich Energieeffizienz kündigt die Strategie eine Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) für 2026 an. Die Anforderungen an den PUE-Wert sollen pragmatischer ausgestaltet werden, insbesondere für Co-Location-Betreiber, die nur eingeschränkten Einfluss auf die tatsächliche Energienutzung ihrer Kunden haben. Auch die Vorgaben zur Abwärmenutzung sollen praxisnäher werden: Die Strategie erkennt an, dass neue Rechenzentren häufig an Standorten ohne geeignetes Wärmenetz entstehen. Zudem identifiziert sie ein steuerliches Hemmnis bzgl. der Abgabe von Wärme; die Bundesregierung will sich bei der Europäischen Kommission für eine steuerfreie Abgabe einsetzen. Zudem müssen Rechenzentren nach ihren Strombedarf ab dem 1. Januar 2027 (bilanziell) zu 100 % aus erneuerbaren Energien gedeckt werden; die Strategie will die Eigenerzeugung erneuerbarer Energien als Option stärken und setzt hierzu einen Dialogprozess zu PPA-Modellen, regionaler EE-Kopplung und systemdienlicher Eigenversorgung auf. 

Standort und Fläche

Ein verlässlicher (und schneller) Stromnetzanschluss ist eine zentrale Voraussetzung für neue Rechenzentrumsstandorte. Die Strategie sieht vor, die Vergabeverfahren der Übertragungsnetzbetreiber zu überarbeiten und diesen mehr Spielraum zu eröffnen, Kapazitäten für Rechenzentren vorzuhalten. Auch die Vergabeverfahren der Verteilnetzbetreiber sollen verbessert und digitalisiert werden. Besonders praxisrelevant ist die vorgesehene Erarbeitung eines Branchenstandards für flexible Netzanschlussvereinbarungen (Flexible Connection Agreements, „FCA"): Aufbauend auf dem Stromspitzen-Paket 2025 ermöglichen FCA den Anschluss auch dann, wenn die Netzkapazität noch nicht für die gesamte benötigte Leistung ausreicht – der Standort kann mit der verfügbaren Kapazität „mitwachsen". 

Im Bereich Genehmigungsverfahren sieht die Strategie einen „Praxis-Check“ des Planungs- und Genehmigungsrechts vor – ausdrücklich genannt werden Bauplanungsrecht, baurechtliche Genehmigungsverfahren sowie immissionsschutz-rechtliche Verfahren (insbesondere zur Notstromversorgung). Darüber hinaus sollen Vorzugsflächen für Rechenzentren ausgewiesen werden. 

Technologie und Souveränität

Das dritte Handlungsfeld adressiert die Stärkung der digitalen Souveränität. Im energierechtlichen Kontext ist vor allem relevant, dass die Bundesregierung EU-weit harmonisierte technische Anforderungen für den Netzanschluss von Rechenzentren anstrebt – die Netzbetreiber der Hoch- und Höchstspannung werden aufgefordert, gemeinsam mit der Branche technische Anforderungen zu entwickeln und in den nationalen technischen Anschlussregeln (TAR) sowie den EU-Netzkodizes zu verankern. Auf EU-Ebene setzt sich die Bundesregierung zudem für ein EU-Kennzeichnungssystem (Common Union Rating Scheme for Data Centres) und Mindestanforderungen an die Energieeffizienz ein. 

Einordnung und Handlungsbedarf

Alle 28 Maßnahmen sollen innerhalb der nächsten zwölf Monate gestartet werden. Für Betreiber und Investoren von Rechenzentren sowie sonstige Stakeholder entsteht damit unmittelbarer Handlungsbedarf: Die angestrebte Einbeziehung in die Strompreiskompensation und die Berücksichtigung im AgNES-Prozess erfordern eine frühzeitige Positionierung gegenüber den zuständigen Behörden. Die angekündigte EnEfG-Novelle wird die Rahmenbedingungen für Energieeffizienz und Abwärmenutzung neu justieren. Die Einführung von FCA-Branchenstandards und die Überarbeitung der Netzanschlussverfahren bieten Gestaltungsspielräume bei Standortentscheidungen und Vertragsverhandlungen. 

Dieser Artikel wurde im Rahmen des Legal News Newsletter veröffentlicht, weitere Details finden Sie hier

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