Kritische Funktionen in der Abwicklungsplanung für Versicherer – EIOPA veröffentlicht finale Guidelines

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Am 16. Februar 2026 hat die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) die finalen Guidelines on the criteria for the identification of critical functions veröffentlicht. Die EIOPA präzisiert mit ihren Leitlinien die Kriterien für die Identifizierung kritischer Funktionen von Versicherern.

Mit Inkrafttreten der Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD) im Januar 2025 wurde auf EU-Ebene ein harmonisierter Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen geschaffen.

Als Alternative zur Regelinsolvenz soll die Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen nach Art. 18 Abs. 2 IRRD die folgenden Ziele erfüllen:

  • Schutz der Versicherungsnehmer, Begünstigten und Anspruchsberechtigten
  • Wahrung der Finanzstabilität
  • Sicherstellung der Kontinuität kritischer Funktionen
  • Schutz öffentlicher Mittel

Als eines der vier Abwicklungsziele ist die Identifizierung kritischer Funktionen ein Schlüsselelement in der Abwicklungsplanung. Konkret bedeutet dies, dass Versicherer, die kritische Funktionen erfüllen (und/oder deren Abwicklung – wahrscheinlich – im öffentlichen Interesse ist) in den Anwendungsbereich der Abwicklungsplanung fallen.

Die EIOPA hat die finalen Guidelines veröffentlicht und die Kriterien zur Identifikation kritischer Funktionen weiter präzisiert. Kritische Funktionen (oder auch „critical functions“) sind Tätigkeiten, Dienstleistungen oder Operationen:

  • die ein Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen für Dritte erbringt,
  • die nicht innerhalb angemessener Zeit und zu angemessenen Kosten substituiert werden können,
  • und deren Ausfall voraussichtlich einen signifikanten Einfluss auf Finanzsystem oder Realwirtschaft in einem oder mehreren Mitgliedstaaten hätte – einschließlich Effekten auf die soziale Wohlfahrt einer großen Anzahl von Versicherungsnehmern, Begünstigten oder Geschädigten sowie auf das allgemeine Vertrauen in Versicherungsleistungen.

Die EIOPA Guidelines bauen auf der IRRD‑Definition der kritischen Funktion auf und präzisieren Kriterien und Vorgaben, die die Abwicklungsbehörden bei der Identifizierung kritischer Funktionen berücksichtigen sollen. Die Identifizierung erfolgt in drei Schritten.

1. Funktionsumfang

Bei der Identifikation kritischer Funktionen sind alle gegenüber Dritten erbrachte Funktionen zu berücksichtigen. Dies umfasst die folgenden Funktionen:

  • Versicherungs- und Rückversicherungsfunktionen (z.B. Underwriting)
  • Versicherungsnahe Funktionen (z.B. Claims Management, Assetmanagement)
  • Nicht-versicherungsbezogene Funktionen (z.B. Investitionen, Kreditvergabe an die Realwirtschaft)

Es wird grundsätzlich eine Bewertung der Funktionen auf nationaler Ebene (d.h. je Mitgliedstaat) vorgenommen; ergänzend und sofern sachlich begründet können kritische Funktionen auch auf regionaler Ebene identifiziert werden  . 
  
2. Impact-Analyse

Um festzustellen, ob der Wegfall einer Funktion eines Versicherers signifikante Auswirkungen auf Finanzsystem und Realwirtschaft haben könnte, werden von den Abwicklungsbehörden Auswirkungsanalysen durchgeführt – ausgehend vom Standard‑Szenario eines vollständigen Wegfalls der betroffenen Aktivitäten bzw. Leistungen.

Dabei beziehen die Abwicklungsbehörden direkte Auswirkungen auf betroffene Dritte und Ansteckungseffekte über das Finanzsystem bzw. in die Realwirtschaft mit ein und berücksichtigen relevante Elemente wie z.B. Finanzmärkte, Marktinfrastrukturen, Einkommen.

Konkrete Faktoren, die zur Bewertung, ob eine kritische Funktion vorliegt, genutzt werden, sind z. B.:

  • Merkmale der Funktion,
  • Art/Anzahl der betroffenen Dritten,
  • Volumina/Marktanteile
  • Ansteckungsrisiken
  • Institutsspezifische Kriterien (individuell)

Ergänzend werden insbesondere auch die Auswirkungen auf die soziale Wohlfahrt, mögliche systemische Störungen und Vertrauensverluste in den Versicherungssektor analysiert.

Mit den finalen Guidelines wird zudem der geographische Scope zur Beurteilung kritischer Funktionen erweitert, sodass eine Bewertung auf europäischer Ebene („if and as necessary“) zusätzlich zur nationalen und regionalen Ebene erfolgen kann.

3. Substituierbarkeit

Im Rahmen der Substituierbarkeitsanalyse überprüfen die Abwicklungsbehörden, ob und wie eine ausgefallene Funktion von anderen Marktteilnehmern in angemessener Zeit und zu angemessenen Kosten ersetzt werden kann, sodass ein signifikanter Impact auf Realwirtschaft oder Finanzsystem nicht wahrscheinlich ist. Maßstab für die Substituierbarkeit ist die Erbringung derselben oder einer ähnlichen ökonomischen Funktion für Endnutzer/Realwirtschaft.

Beispielsweise können Angebote von Investmentfonds die gleiche oder ähnliche ökonomische Funktion wie ein Versicherungsprodukt mit Sparcharakter übernehmen.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Mit den finalen Guidelines der EIOPA wurden die Kriterien, die für die Identifikation von kritischen Funktionen berücksichtigt werden, weiter präzisiert und konkretisiert.

Versicherungsgruppen und größere Marktteilnehmer sollten sich daher zeitnah strukturiert auf den zu erwartenden Austausch mit der Abwicklungsbehörde vorbereiten.

Im ersten Schritt sollten Versicherer – idealerweise auf Basis eines bereits bestehenden Sanierungsplans und ergänzend anhand von Marktanteilen – eine initiale Bewertung vornehmen, ob und in welchen Geschäftsbereichen und Märkten potenziell kritische Funktionen vorliegen.

Wir unterstützen bereits führende Versicherungsgruppen in der EU sowohl bei der Konzeption und Erstellung von Sanierungsplänen als auch bei der Vorbereitung auf die Abwicklungsplanung – von der Gap-Analyse über die fachliche und prozessuale Ausgestaltung bis hin zur operativen Umsetzung. 

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Dr. Michael Rönnberg

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