Am 10. Februar 2025 hat die Europäische Zentralbank (EZB) ein Papier mit Klarstellungen zu den aufsichtlichen Erwartungen zur Ausgestaltung des ICAAP und des ILAAP bei den von ihr beaufsichtigten Instituten sowie zur Einreichung der jährlichen ICAAP und ILAAP Informationen veröffentlicht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat letztes Jahr den schon lange erwarteten Entwurf zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Zahlungsinstituten und -dienstleistern (ZAG-MaRisk) veröffentlicht.
Mit Veröffentlichungshinweis: Beitrag in der Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen (ZfGK 5/2024) von Philipp Schröder, Adrian Schnitzler, Philipp Thurmann