Die vorgeschlagenen Anpassungen entsprechen den Änderungen, die im Rahmen der CRD sowie der Rechtsvorschrift zur digitalen operativen Widerstandsfähigkeit (DORA), vorgenommen wurden.
Die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) hat am 26. November 2024 eine Aufsichtsmitteilung zur Proportionalität der Anforderungen an das Risikomanagement für sehr kleine und kleine Kreditinstitute veröffentlicht.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat letztes Jahr den schon lange erwarteten Entwurf zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Zahlungsinstituten und -dienstleistern (ZAG-MaRisk) veröffentlicht.
Mit Veröffentlichungshinweis: Beitrag in der Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen (ZfGK 5/2024) von Philipp Schröder, Adrian Schnitzler, Philipp Thurmann