Digitaler Produktpass (DPP) und Batteriepass (DBP): Betroffenheitsanalyse und Handlungsbedarf

  • 8 minutes reading time

Was bedeuten Digitaler Produktpass und Batteriepass für Hersteller, Importeure, Händler und weitere Wirtschaftsteilnehmer? Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Mit der EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR: Ecodesign for Sustainable Products Regulation) in Kraft wird der digitale Produktpass (DPP) für priorisierte Produktgruppen in den kommenden Jahren in der EU schrittweise durch delegierte Rechtsakte verpflichtend eingeführt und bringt sowohl operative Komplexität als auch neue strategische Chancen mit sich.

Was ist bisher über betroffene Produktgruppen und inhaltliche Anforderungen bekannt? Wie können Unternehmen diese Anforderungen in Effizienzgewinne und Wettbewerbsvorteile verwandeln? Und wo startet man, wenn man betroffen ist? 

Kontext und Regulatorik

Der Digitale Produktpass (DPP) ist das zentrale TransparenzInstrument der EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR: Ecodesign for Sustainable Products Regulation). Er wird für priorisierte Produktgruppen durch delegierte Rechtsakte eingeführt und enthält strukturierte, maschinenlesbare Informationen über Nachhaltigkeit, Konformität und Kreislauffähigkeit eines Produkts über den gesamten Lebenszyklus: von der Entwicklung und Herstellung über Vertrieb und Nutzung bis hin zu Reparatur, Wiederverwendung und Verwertung. Zusätzlich wird mit der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ein eigenständiger Batteriepass für bestimmte Batteriekategorien eingeführt und nicht Teil der ESPR-Regelung ist.

Die EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte ist seit 18. Juli 2024 in Kraft und erweitert den bisherigen Ökodesign-Ansatz auf nahezu alle physischen Produkte (ausgenommen u. a. Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel). Mit dem DPP wird ein einheitliches, EU‑weites Informationssystem etabliert, das zukünftig zentrale produktbezogene Transparenz‑ und Nachhaltigkeitsanforderungen abbildet.

Umsetzung des DPP-Systems

Die ESPR sieht ein EU-weites System aus eindeutiger Produktkennung, Datenträger (z.B., QR-Code), Produktpass-Register sowie Interoperabilitätsanforderungen vor. Die technische Ausgestaltung erfolgt über harmonisierte Europäische Standards unter Leitung von CEN/CENELEC JTC 24 (z. B. für Identifikatoren, Datenträger, Interoperabilität und Datenspeicherung).

Wichtig ist: Die konkreten Pflichten entstehen entweder über produktspezifische delegierte Rechtsakte nach der ESPR oder über eigenständige sektorale Rechtsakte mit eigenen digitalen Pass- und Informationssystemen. Beispiele für solche sektoralen bzw. abgrenzenden Regime sind z. B.:

  • der Battery Passport nach der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ab dem 18.02.2027 für LMT-Batterien, Elektrofahrzeug- und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh,
  • die neue Spielzeugsicherheitsverordnung, die ein eigenes digitales Produktpass-System für Spielzeug vorsieht,
  • die revidierte Detergenzienverordnung, die einen digitalen Produktpass für Detergenzien und für Endnutzer bestimmte Tenside vorsieht,
  • sowie die Bauprodukteverordnung, die ein eigenes DPP-System für Bauprodukte vorsieht.

Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (PPWR: Packaging and Packaging Waste Regulation) ist derzeit kein priorisierter DPP-Fall im ESPR-Working-Plan 2025-2030. Sie sieht jedoch vor, dass ein bereits nach der ESPR oder anderem Unionsrecht erforderlicher digitaler Produktpass auch für relevante Informationspflichten nach den PPWR genutzt werden soll.

Betroffenheitslogik

Die Betroffenheit durch die DPP‑Pflichten ergibt sich aus der Rolle eines Unternehmens im Produktlebenszyklus sowie aus der spezifischen Produktkategorie. Grundsätzlich adressiert die ESPR alle Wirtschaftsteilnehmer im Sinne von Art. 2 Nr.46 ESPR, die ein Produkt in der EU herstellen, importieren, vertreiben oder bereitstellen, einschließlich Hersteller, Vertreiber, Importeure, Händler, Bevollmächtigte, Fulfilment-Dienstleister sowie Online‑Marktplätze und andere Akteure der Wertschöpfungskette. Entscheidend ist, wer welche Informationen besitzt und somit verpflichtet ist, diese im digitalen Produktpass bereitzustellen. Hersteller und Importeure tragen den überwiegenden Teil der Datenverantwortung, da sie Produktdesign, Materialzusammensetzung, Konformität und technische Dokumentation bereitstellen müssen. Händler und weitere Akteure sind vor allem betroffen, wenn Aktualisierungen, Weitergaben oder die Bereitstellung des DPP gegenüber Endnutzern erforderlich sind. Die Betroffenheit steigt insbesondere in jenen Sektoren, in denen die ESPR spezifische Informationspflichten vorsieht, etwa für komplexe energieverbrauchsrelevante Produkte, Bauteile oder Komponenten mit relevanten Nachhaltigkeits- und Sicherheitsaspekten.

Festlegung der Betroffenheit

Final wird die Produktbetroffenheit mittels folgender Werkzeuge festgelegt:

  • Delegierte Rechtsakte nach der ESPR: definieren je Produktgruppe ob und ab wann ein DPP verpflichtend ist, welche Inhalte zu liefern sind und welcher Marktakteur welche Daten beisteuert. 
  • Sektorale Rechtsakte: etablieren eigenständige oder verknüpfte DPP-Regime (z. B. Batterien, Spielzeug, Detergenzien, Bauprodukte). 

Eine erste Indikation für priorisierte Produktgruppen ergibt sich aus dem Arbeitsplan der Europäischen Kommission aus dem April 2025 („Ecodesign for Sustainable Products and Energy Labelling Working Plan 2025-2030“). Der Arbeitsplan ist nicht rechtsverbindlich, zeigt jedoch, für welche Produktgruppen die Kommission delegierte Rechtsakte nach der ESPR prioritär vorbereiten will. Nach aktuellem Stand gehören u.a. folgende Produktgruppen zu den prioritären Bereichen:

  • Textilien/Bekleidung
  • Möbel
  • Reifen
  • Matratzen
  • ausgewählte energieverbrauchsrelevante Produkte

Darüber hinaus sieht der Arbeitsplan auch Anforderungen für Eisen und Stahl und Aluminium vor. Zusätzlich sollen horizontale Anforderungen an Reparierbarkeit, Recyclinganteil und Recyclingfähigkeit, die sowohl für bestimmte Produktgruppen (wie bspw. Elektro- und Elektronikgeräte) als auch produktübergreifend gelten können.

Zeitleiste

Konkrete Anforderungen nach der ESPR werden jeweils durch produktspezifische delegierten Rechtsakte festgelegt. Die Fristen für das Inkrafttreten werden in diesen Rechtsakten definiert und können je nach Produktgruppe variieren. Der Arbeitsplan der Europäischen Kommission enthält eine indikative Zeitplanung, wann delegierte Rechtsakte für priorisierte Produktgruppen vorbereitet werden sollen. Die folgende Übersicht zeigt die derzeit von der Europäischen Kommission kommunizierte Planung für die schrittweise Einführung von Anforderungen nach der ESPR. Die Zeitangaben sind nicht rechtsverbindlich und können sich im weiteren Rechtsetzungsprozess ändern: 

SuS Blog_DPP und DBP.jpg [id=242156]

Nach aktuellem Stand plant die Europäische Kommission delegierte Rechtsakte zunächst für energieverbrauchsrelevante Produkte sowie ausgewählte Materialien und Produktgruppen. In den folgenden Jahren sollen weitere Produktgruppen wie Textilien, Möbel, Reifen und Matratzen sowie horizontale Anforderungen, etwa zu Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit, folgen. Ob und wann ein Digitaler Produktpass verpflichtend wird, wird jeweils im delegierten Rechtsakt für die betreffende Produktgruppe festgelegt. Unabhängig von der ESPR gilt für Batterien ein eigener Zeitplan nach der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. 

Erwartete Inhalte

Unternehmens- und produktseitig sind insbesondere folgende Informationen zu erwarten:

  • eindeutige Produktidentifikation,
  • Akteursdaten und Konformitätsinformationen,
  • Material- und Stoffinformationen inklusive Stoffe von besonderer Besorgnis und Nachhaltigkeitskennzahlen (z.B. Reparierbarkeit, Haltbarkeit, Energie-/Ressourceneffizienz, Rezyklatanteile, ggf. CO2-Fußabdruck),
  • Nutzungs-, Wartungs- und Reparaturhinweise,
  • Regeln zu Zugriff und Aktualisierung.

Reifegrad-Quick-Check

Wie gut ist Ihr Unternehmen auf die DPP-Implementierung vorbereitet? Folgende Fragen bieten Ihnen eine erste Orientierung:

  • Sind die auf Ihr Unternehmen zukommenden DPP-Anforderungen auf strategischer Ebene bekannt und im Top-Management verankert?
  • Haben Sie Ihr Ambitionsniveau festgelegt (reine Compliance vs. Differenzierung, Einbeziehung von und ins Serviceangebot, Einbindung in Reporting-Prozesse)?
  • Können Ihre Produkte eindeutig identifiziert werden, mindestens auf Chargen-, idealerweise auf Einzelproduktebene?
  • Liegen strukturierte, qualitätsgesicherte Daten zu relevanten Themen (z.B. Inhaltsstoffe, Produkt-Carbon-Footprint, Reparierbarkeit, Konformitätsnachweise) vor?
  • Gibt es klare Verantwortlichkeiten für Implementierung und Betrieb eines DPP-Ökosystems?

Risiko und Chancen

Der DPP ist primär durch regulatorischen Druck getrieben und damit zunächst ein Compliance-Thema. Aufgrund des breiten Anwendungsbereichs werden sich mittelfristig die meisten produzierenden Unternehmen, Importeure und Händler sowie weitere Wirtschaftsteilnehmer damit auseinandersetzen müssen.

Zentrale Risiken bei Nicht-Compliance:

  • Einschränkung des Marktzugangs bis hin zum Verbot des Inverkehrbringens,
  • Bußgelder,
  • Reputationsschäden durch fehlende Transparenz oder falsche Umweltangaben.

Chancen bei strategischer Umsetzung:

Ein durchdachtes DPP-System kann über Compliance hinaus klare Mehrwerte schaffen:

  • belastbare Datenbasis,
  • effizienteres Reporting,
  • schnellere und präzisere Bearbeitung von Kundenanfragen und Ausschreibungen,
  • bessere Datengrundlage für Produktentwicklung,
  • höhere Kundentransparenz,
  • effektiveres Lifecycle- und Reparaturmanagement,
  • verbesserte Produktidentifikation und Fälschungsschutz.

Im nächsten Teil unserer Blogreihe gehen wir auf genau diese Aspekte weiter ein. Wir werden zeigen, wie Unternehmen den DPP gezielt nutzen können, um echte Mehrwerte zu schaffen und dabei auf konkrete Anwendungsfälle, Best Practices und die Frage blicken, wie sich Effizienzgewinne und neue Marktpotenziale strategisch vereinen und operativ erzielen lassen. 

Kapitel 5: Nächste Schritte

Ein geeigneter Startpunkt ist eine Betroffenheitsanalyse anhand der priorisierten Produktgruppen. Dabei soll geprüft werden, ob und inwiefern Ihr Unternehmen von Anforderungen aus der ESPR, der EU-Batterieverordnung oder weiteren sektoralen Rechtsakten betroffen ist. Wenn Ihr Unternehmen mit diesen Gruppen nicht in relevantem Umfang in Kontakt steht, sind nach derzeitigem Stand bis 2030 voraussichtlich keine unmittelbaren Anforderungen zu erwarten. Dabei sollen auch Batterien und andere regulierte Komponenten berücksichtigt werden.

Falls Ihre Produkte jedoch betroffen sind, empfehlen wir:

  1. Ambitionsniveau und Zielbild definieren,
  2. KPIs, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten ableiten,
  3. Pilotprodukte auswählen und ein Pilotprojekt starten, inklusive GapAnalyse und technischer Bewertung,
  4. Roadmap mit Governance-Konzept und IT-Integration entwickeln,
  5. Skalierung und GoLive vorbereiten.

Gerne begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zum “Digital Produktpass” bzw. Batteriepass und führen wir mit Ihnen einen DPP-Betroffenheits-Quick-Scan durch. Außerdem beraten wir sie gerne unverbindlich zu Ihren nächsten Schritten.

Weiterführende Links:

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote.

Zu weiteren PwC Blogs

Contact

Emanuel Chibesakunda

Emanuel Chibesakunda

Partner

München