BMF: Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass
Das Bundesministerium der Finanzen hat zur steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben Stellung genommen.
Das Bundesministerium der Finanzen hat zur steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben Stellung genommen. Das frühere BMF-Schreiben vom 30. Juni 2021 wird durch das aktuelle Schreiben ersetzt und ist für die zuvor geltende Rechtslage für Bewirtungen bis zum 31. Dezember 2024 weiter anzuwenden
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