Wir sehen in der Beratungspraxis immer wieder denselben blinden Fleck: Unternehmen prüfen ihre Energielieferanten auf Preis und Verfügbarkeit, aber nicht auf sanktionsrechtliche Risiken in der dritten oder vierten Lieferkettenebene. Wenn dann eine neue EU-Verordnung den Finanzintermediär auf die Sanktionsliste setzt, über den die LNG-Zahlung abgewickelt wird, steht das Unternehmen vor einem Problem, das kein Preishedging der Welt löst. Automatisierte Screenings sind keine Kür mehr – sie sind Pflicht.
Viele Unternehmen unterschätzen, wie grundlegend sich die Rahmenbedingungen für die Eigenversorgung verändert haben. Energy Sharing, dynamische Tarife und die neue Übergangsvorschrift für Kundenanlagen im EnWG mögen auf den ersten Blick wie regulatorisch komplexe und müssen als Chance begriffen werden, auch wenn dies können Industriestandorte heute Versorgungsmodelle umsetzen, die vor drei Jahren regulatorisch undenkbar waren. Wer jetzt keine Flächenpotenzialanalyse auf den Weg bringt, verschenkt bares Geld – und Krisenresistenz.
Unternehmen, die ihren gesamten Jahresbedarf zu einem einzigen Zeitpunkt bei einem einzigen Lieferanten fixieren, gehen ein Konzentrationsrisiko ein, das in stabilen Zeiten unsichtbar bleibt, in Krisenzeiten aber existenzbedrohend werden kann. Wir empfehlen unseren Mandanten, ihre Energiebeschaffung auf Tranchen-Modelle umzustellen und Hardship-Klauseln mit klaren Preiskorridoren und Eskalationsstufen in jeden neuen Liefervertrag aufzunehmen.
Der Selbstlosigkeitsgrundsatz ist nicht auf wirtschaftliche Vorteile der Mitglieder in ihrer Erwerbssphäre beschränkt. Schädlich sind überdies wirtschaftliche Vorteile im privaten Bereich. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Mit BMF-Schreiben vom 18. November 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen den Entwurf für eine Neufassung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 Außensteuergesetz an bestimmte Verbände versandt.
Das Bundesministerium der Finanzen hat zur steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben Stellung genommen.