BaFin gibt nationalen Prüfungsschwerpunkt für 2025 bekannt

Im Fokus steht die Werthaltigkeit von finanziellen und nichtfinanziellen Vermögenswerten.

Im Rahmen der Veranstaltung „Forum Bilanzkontrolle und Corporate Reporting“ hat die BaFin heute ihren nationalen Prüfungsschwerpunkt für das kommende Jahr bekannt gegeben (vgl. Pressemitteilung der BaFin). Zusätzlich zu den gemeinsamen Schwerpunkten der Europäischen Wertpapier- und Aufsichtsbehörde (ESMA) (vgl. meinen Blogbeitrag vom 28. Oktober 2024) wird die BaFin bei der Prüfung der IFRS-Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2024 den Fokus auf die „Werthaltigkeit von finanziellen und nichtfinanziellen Vermögenswerten“ legen.

Als Hintergrund für diese Auswahl führte die BaFin aus, dass die Bewertung von finanziellen und nichtfinanziellen Vermögenswerten - gerade im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld mit seinen geopolitischen Entwicklungen aber auch Nachhaltigkeitsaspekten - die Unternehmen vor Herausforderungen stellt und entsprechend ermessensbehaftet ist.

Die BaFin wird sich dabei insbesondere auf die Vermögenswerte fokussieren, die in die Anwendungsbereiche der Regelungen des IAS 36 und des IFRS 9 fallen.

In Bezug auf die Werthaltigkeit von Sachanlagen, Nutzungsrechten und immateriellen Vermögenswerten, einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird die BaFin u. a. hinterfragen, wie die Überwachung von Wertminderungsindikatoren erfolgt ist. Außerdem soll die Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten überprüft werden. Bei durchgeführten Werthaltigkeitsüberprüfungen werden die verwendeten Parameter, wie die zukünftigen Cashflows und die zur Anwendung kommenden Abzinsungssätze, sowie die ihnen zugrunde liegenden Annahmen einer Überprüfung unterzogen werden. 
Bezüglich der unter den Anwendungsbereich des IFRS 9 fallenden Finanzinstrumente wird der Fokus auf Forderungen und deren Einbringlichkeit liegen.

Die BaFin hatte in der jüngeren Vergangenheit wiederholt die Notwendigkeit von nachvollziehbaren und nachprüfbaren Buchführungsunterlagen hervorgehoben. Im Rahmen ihres Prüfungsschwerpunkts wird sie daher auch überprüfen, was und wie in der (Konzern-)Buchführung des Unternehmens hierzu dokumentiert wurde. Im Zusammenhang mit dem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 sollte die Dokumentation dabei grundsätzlich nicht nur die durchgeführten Werthaltigkeitstests, sondern auch die Abgrenzung der CGU-Struktur und den Prozess zur Identifizierung der „Triggering Events“ einschließen.

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Dr. Bernd Kliem

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