ESMA veröffentlicht neue europäische Enforcement-Entscheidungen: 30. Auszug aus der EECS-Datenbank
Den Entscheidungen kommt bei der Beurteilung vergleichbarer Sachverhalte keine rechtliche, so doch eine faktische Bindungswirkung zu.
Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority – ESMA) hat auf ihrer Website die 30. Ausgabe von Auszügen aus der EECS-Datenbank veröffentlicht [Link]. Diese enthält ausgewählte Entscheidungen nationaler Enforcer zur Anwendung der IFRS, die im Rahmen der Sitzungen der European Enforcers Coordination Sessions (EECS) bzw. der Financial Reporting Working Group (FRWG) diskutiert und einvernehmlich verabschiedet wurden. Ziel der Veröffentlichung ist es, eine einheitliche Anwendung der IFRS sowie ein kohärentes Enforcement auf europäischer Ebene zu fördern. Trotz fehlender rechtlicher Bindungswirkung für die einzelnen nationalen Enforcement-Einrichtungen, kommt den Entscheidungen bei der Beurteilung vergleichbarer Sachverhalte eine erhebliche faktische Bedeutung zu.
Der aktuelle Auszug enthält Entscheidungen zu folgenden Themen:
- Goodwill-Impairment-Test (IAS 36)
- Cashflow-Prognosen und Nutzungsdauer von Vermögenswerten (IAS 36, IAS 16)
- Ansatz von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge (IAS 12)
- Angabe des Mutterunternehmens (IAS 24)
- Beurteilung, ob eine Transaktion als Unternehmenszusammenschluss zu klassifizieren ist (IFRS 3)
- Kategorisierung der Inputfaktoren für den beizulegenden Zeitwert im Zusammenhang mit Strombezugsverträgen (IFRS 13)
- Abgrenzung zwischen Prinzipal und Agent (IFRS 15)
- Beherrschung unter Berücksichtigung substanzieller Rechte (IFRS 10, IFRS 3)
Einen ausführlicheren Beitrag hierzu werden Sie in der Juli-Ausgabe unserer International Accounting News finden.
Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie hier mehr über die Möglichkeiten und Angebote. |
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