ESRS (2026) und Voluntary Standard im EU-Amtsblatt, XBRL-Taxonomie in der Konsultation
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ESRS (2026) und VS im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht
Am 21. September 2026 wurden der Delegierte Rechtsakt zu den überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS (2026)) sowie der Voluntary Standard (VS) im Amtsblatt der Europäischen Union (Official Journal) veröffentlicht. Sie können den Delegierten Rechtsakt zu den überarbeiteten ESRS hier und den VS hier finden.
Nachdem die Scrutiny Period ohne Einspruch des Europäischen Parlaments und des Rates abgelaufen war (ich berichtete in meinem Blogbeitrag vom 4. September 2026), bleibt es bei der im Juli 2026 verabschiedeten Fassung.
Mit der Veröffentlichung stehen nun auch die Daten für die Rechtswirksamkeit der beiden Delegierten Rechtsakte fest: Der VS tritt am dritten Tag nach der Veröffentlichung, also am 24. September 2026, in Kraft, während die ESRS (2026) am 10. November 2026 in Kraft treten. Beide sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Für Geschäftsjahre, die im Jahr 2026 beginnen, besteht bezüglich der ESRS ein Wahlrecht zwischen den bisherigen ESRS, den ESRS (2026) und den bisherigen ESRS mit einzelnen gesondert aufgeführten Erleichterungen der neuen Fassung (ich berichtete in meinem Blogbeitrag vom 3. Juli 2026). Mit dem Inkrafttreten des VS wird zugleich die Empfehlung zur Anwendung des VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed small and medium-sized enterprises) aufgehoben.
EFRAG veröffentlicht Entwurf der XBRL-Taxonomie
Parallel laufen die Vorbereitungsarbeiten der EFRAG für Regelungen für die digitale Berichterstattung: Am 17. September 2026 hat die EFRAG den Entwurf der XBRL-Taxonomie zu den ESRS (2026) samt Technical Explanatory Note zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht.
Die XBRL-Taxonomie dient dazu, die Datenpunkte gem. den ESRS (2026) maschinenlesbar zu machen. Der nun veröffentlichte Entwurf ist auf die am 28. August 2026 zum Fatal-Flaw-Review gestellte 2026 Draft List of Datapoints abgestimmt. Rückmeldungen können bis zum 11. November 2026 über einen Online-Survey eingebracht werden. Nach Abschluss der Konsultation soll die Taxonomie im November als Technical Advice an die ESMA und die Europäische Kommission übergeben werden.
Wichtig für die Praxis: Mit der Veröffentlichung der XBRL-Taxonomie wird das Tagging noch nicht verpflichtend. Die verbindlichen Vorgaben zur Digitalisierung der Nachhaltigkeitserklärung werden erst durch die ESMA im Rahmen des European Single Electronic Format (ESEF) entwickelt und von der Europäischen Kommission erlassen.
Über alle weiteren Entwicklungen auf nationaler wie europäischer Ebene werde ich Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.
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