Das Europäische Parlament und der Rat der EU erheben keinen Einspruch gegen den neuen Rechtsakt. Zudem veröffentlicht die Europäische Kommission FAQs zur Anwendung der Erleichterungen.
Im Zuge ihrer Initiative zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und regulatorischen Entlastung von Unternehmen hat die EU-Kommission heute die ersten Vorschläge im Bereich Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgestellt.
Am 8. November 2024 wurden im Rahmen der dritten Bekanntmachung der Kommission weitere Fragen und Antworten zum delegierten Rechtsakt über die Offenlegungspflichten nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht.