Das Europäische Parlament und der Rat der EU erheben keinen Einspruch gegen den neuen Rechtsakt. Zudem veröffentlicht die Europäische Kommission FAQs zur Anwendung der Erleichterungen.
Mit dem am 3. September 2025 veröffentlichten Gesetzesentwurf strebt die Bundesregierung zeitnah eine weitestgehende 1:1-Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht an.