EU-Kommission genehmigt 24 deutsche IPCEI Wasserstoffprojekte
Die EU-Kommission hat am 15. Februar 2024 mit ihrer beihilferechtlichen Genehmigung den Weg für 24 deutsche Projekte im Rahmen des „IPCEI Wasserstoff“ (Important Project of Common European Interest) frei gemacht.
Damit kann die nächste Projektwelle nach den bereits im Jahr 2022 genehmigten und sich derzeit in Umsetzung befindlichen Projektwellen Technologie (Hy2Tech) und Industrie (Hy2Use) anlaufen.
Mit der nun erteilten beihilferechtlichen Genehmigung können für die erfassten Projekte, die Teil der sog. „Infrastruktur-Welle“ (Hy2Infra) des IPCEI Wasserstoff sind, ab sofort auf nationaler Ebene die Förderbescheide ausgestellt werden. Das derzeit von der Bundesregierung und den Bundesländern vorgesehene Fördervolumen liegt bei rund 4,6 Mrd. Euro, wobei ein wesentlicher Anteil der Fördergelder durch den Bund bereitgestellt wird. Zusätzlich beteiligen sich deutsche Unternehmen mit rund 3,4 Mrd. Euro an den 24 Projekten.
Ein Großteil der durch den Bund bereits im Mai 2021 ausgewählten Projekte ist von der beihilferechtlichen Genehmigung der Hy2Infra-Welle umfasst. Die geförderten Projekte betreffen die gesamte Wasserstoffwertschöpfungskette von der Erzeugung erneuerbaren Wasserstoffs über den Transport und die Speicherung bis zur industriellen Nutzung. Sie sollen einen maßgeblichen Beitrag zur Umsetzung der nationalen Wasserstoffstrategie, aber auch zur Erreichung der in der Umwelt-, Energie- und Verkehrsstrategie der EU festgelegten Ziele leisten. Neben Deutschland sind sechs weitere Mitgliedstaaten an der Projektwelle beteiligt: Frankreich, Italien, die Niederlande, Polen, Portugal und die Slowakei. Insgesamt sollen die Projekte mehr als 2.700 km Pipelinenetz, mehr als 3,2 GW Wasserstofferzeugungskapazität und knapp 370 GWh Speicherkapazität umfassen und damit maßgeblich zum Aufbau einer grünen Wasserstoffinfrastruktur beitragen.
Von der Analyse der regulatorischen Grundlagen bis zum Fördermittelmanagement und Projektabschluss
IPCEI-Projekte umfassen von der Analyse der regulatorischen Grundlagen bis hin zum Fördermittelmanagement und Projektabschluss zahlreiche Schritte. Im energierechtlichen Bereich ist es wichtig, europäische und nationale regulatorische Anforderungen zu berücksichtigen, darunter die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II/III), die Gas-Binnenmarkt-Richtlinie und relevante delegierte Rechtsakte. Auch Aspekte des Emissionshandels, Umwelt- und Planungsrechts, der Infrastruktur, des Anlagenbaus, Kartellrechts, Beihilfenrechts, Corporate/M&A sowie Steuerrechts spielen eine wichtige Rolle.
Innerhalb des PwC-Netzwerks sind wir darauf spezialisiert, diese vielfältigen Rechtsgebiete zu überblicken und Kundenprojekte erfolgreich zu begleiten. Ein Schwerpunkt liegt auf der Analyse und Nutzung verschiedener Fördermöglichkeiten, um Projekte “förderoptimiert” zu gestalten. Dabei werden auch beihilferechtliche Fragen berücksichtigt und bei Bedarf mit einem Letter of Intent zur Bestätigung des Interesses potenzieller Fördergeber unterstützt.
Während der Antragsphase von (IPCEI-)Projekten unterstützen wir bei der Erstellung von Skizzen und Anträgen sowie den ökonomischen Berechnungen nach den Vorgaben der Zuwendungsgeber. Falls erforderlich, begleiten wir Sie auch bei der EU-Notifizierung und haben die Einhaltung der europäischen Vorgaben dabei immer im Blick.
Darüber hinaus unterstützen unsere Teams neben der Projektausgestaltung auch beim Fördermittelmanagement bis hin zum Projektabschluss. Das Fördermittelmanagement erstreckt sich dabei bspw. über das förderkonforme Rechnungswesen, das Erstellen von Zwischenberichten, Mittelabrufen, Abschlussberichten, Verwendungsnachweisen, ggf. Änderungsanträgen, sowie die Überwachung der Einhaltung von Förderauflagen.
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls in unserem kompakten digitalen Flyer. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr eigenes IPCEI-Projekt vorantreiben wollen oder Fragen dazu haben, wie sich die Ausgestaltung der Projekte auf beihilfe oder auch regulatorische Aspekte auswirken kann. Gerne stehen wir Ihnen hierbei mit unserer vielfältigen Wasserstoffexpertise aus dem PwC-Netzwerk zur Seite.
Ansprechpartner
Lars Richter
Kontakt
Peter Mussaeus
Partner, Leiter Energierecht
Düsseldorf