EIOPA skizziert Reform der IORP II und PEPP – Neue Impulse für Europas Altersvorsorge
Wie kann die betriebliche und private Altersvorsorge in Europa zukunftsfest gestaltet werden?
Mit ihrer jüngsten technischen Eingabe zur Überarbeitung der IORP II-Richtlinie und der PEPP-Verordnung liefert die EIOPA konkrete Reformvorschläge: mehr Flexibilität bei der Kapitalanlage, Skalierung durch Auto-Enrolment und Pooling und ein neues PEPP-Label als EuroPension. Was Unternehmen, Anbieter und Aufsichtsbehörden jetzt wissen müssen.
Im Rahmen der europäischen „Savings and Investments Union“-Strategie hat die EIOPA der Europäischen Kommission eine umfassende technische Stellungnahme zur Weiterentwicklung der IORP II-Richtlinie und der PEPP-Verordnung vorgelegt. Ziel ist es, die betriebliche und private Altersvorsorge europaweit robuster, skalierbarer und attraktiver zu gestalten. Der Fokus liegt auf der Öffnung für alternative Investments, der Etablierung von Auto-Enrolment-Mechanismen, einem neuen PEPP-Basismodell („EuroPension“) sowie einer risikobasierten Weiterentwicklung der „Prudent Person“-Regel. Der Beitrag fasst die wichtigsten Inhalte zusammen und bewertet potenzielle Auswirkungen auf den Markt.
Mit dem Ziel, die betriebliche und private Altersvorsorge in Europa zu stärken, hat die EIOPA am 5. September 2025 ihre technische Stellungnahme zur Überarbeitung der IORP II-Richtlinie und der PEPP-Verordnung veröffentlicht. Die Eingabe ist Teil der strategischen Initiative der Europäischen Kommission zur Stärkung der „Savings and Investments Union“ (SIU). Sie enthält zahlreiche Reformvorschläge, die auf eine höhere Attraktivität, Skalierbarkeit und Robustheit der Altersvorsorgesysteme in Europa abzielen, sowohl aus Sicht der Anbieter als auch der Vorsorgesparer.
Öffnung der IORPs für alternative Assets: Mehr Flexibilität, aber mit Augenmaß
Ein zentrales Thema der Stellungnahme betrifft die Anlagevorschriften für IORPs (Institutions for Occupational Retirement Provision, Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge). Aktuell bestehen in vielen Mitgliedstaaten quantitative Begrenzungen, insbesondere bei alternativen Anlagen wie Private Equity, Infrastruktur oder Hedgefonds. Diese können nach Ansicht der Behörde die Risikodiversifikation und langfristige Renditechancen einschränken.
EIOPA schlägt daher vor, die „Prudent Person“-Regel risikobasiert zu schärfen, um eine breitere Allokation, insbesondere in illiquide Assets, zu ermöglichen. Gleichzeitig betont die Aufsicht die Notwendigkeit ausreichender Expertise und solider Governance-Strukturen, um Fehlallokationen zu vermeiden. Zwei Optionen stehen zur Diskussion:
- Option 1: Eine vollumfänglich risikobasierte Ausgestaltung der Prudent-Person-Regel analog zu Solvency II – inklusive Wegfall nationaler Anlagebeschränkungen.
- Option 2: Klarstellung, dass alternative Anlagen zulässig sind, jedoch mit weiterhin bestehenden nationalen Eingriffsrechten bei DC-Plänen (Defined Contribution).
Gerade für kleinere IORPs könnten begleitende Maßnahmen wie Asset Pooling, Outsourcing von Investmentfunktionen (z. B. OCIO-Modelle) und verbesserter Zugang zu Expertise entscheidend sein.
Skalierungspotenziale durch Auto-Enrolment und Konsolidierung
Ein weiteres zentrales Reformfeld betrifft die Größe und Effizienz der IORP-Landschaft. EIOPA identifiziert mangelnde Skaleneffekte als zentrales Hemmnis für kosteneffiziente Verwaltung und attraktive Renditen. Um dies zu adressieren, schlägt die Aufsicht unter anderem vor:
- Die Einführung von (semi-)obligatorischen Auto-Enrolment-Systemen, bei denen Arbeitnehmer automatisch in betriebliche Vorsorgeeinrichtungen eingebunden werden, sofern kein Opt-Out erfolgt.
- Erleichterungen bei Transfers zwischen nationalen und grenzüberschreitenden IORPs, insbesondere durch vereinfachte Verfahren gemäß Art. 12 IORP II.
- Förderung von Konsolidierungs- und Pooling-Strukturen, z. B. durch Master-Trust-Modelle.
Solche Ansätze könnten insbesondere kleinen und mittelgroßen Einrichtungen den Zugang zu professionellen Investmentlösungen erleichtern und langfristig zu einer effizienteren Landschaft beitragen.
PEPP: EuroPension als neue Marke mit vereinfachtem Zugang
Im Bereich der privaten Altersvorsorge empfiehlt EIOPA weitreichende Anpassungen der PEPP-Verordnung. Kernpunkt ist die Einführung des Labels „EuroPension“ als standardisierte und sichere Basisversion des Pan-European Personal Pension Product (PEPP). Diese soll insbesondere durch folgende Elemente gestärkt werden:
- Lifecycle-Strategien als Standard für Risikosteuerung, ergänzt um optionale Garantien mit Mehrwert.
- Wegfall des verpflichtenden Anlageberatungsprozesses, ersetzt durch vereinfachte Beratung für EuroPension-Produkte.
- Stärkere Betonung von „Value for Money“, etwa durch indikatorenbasierte Benchmarks statt eines pauschalen Kostendeckels.
- Optionale Sub-Accounts entfallen, um die grenzüberschreitende Nutzung zu erleichtern.
Ziel ist es, ein europaweit wiedererkennbares, kostengünstiges und vertrauenswürdiges Produkt für die private Altersvorsorge zu etablieren mit minimalen Zugangshürden und klaren Regeln.
Ausblick: Ein vorsichtiger, aber ambitionierter Reformschritt
Die EIOPA verfolgt mit ihren Vorschlägen eine balancierte Strategie: Bestehende Strukturen sollen nicht überfordert, jedoch zukunftsfest weiterentwickelt werden. Die Betonung liegt auf risikobasierter Aufsicht, Skalierbarkeit und verbraucherzentrierten Angeboten. Die nächsten Schritte liegen nun bei der Europäischen Kommission, die auf Basis dieser technischen Eingaben einen legislativen Vorschlag erarbeiten wird.
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