Rundschreiben der BaFin im Fokus: BaFin stärkt die Governance – Neue Anforderungen für Geschäftsleiter und Aufsichtsgremien in Versicherungsunternehmen
Wie können Versicherungsunternehmen sicherstellen, dass ihre Führungsgremien fachlich kompetent und unabhängig agieren?
- Beurteilung der Geschäftsleitung als Gesamtgremium: Was ändert sich durch die Ergänzungen des Rundschreiben 9/2023?
- Cooling-Off bei Aufsichtsgremien: Was ändert sich durch Rundschreiben 10/2023?
- Was bedeutet das für Versicherungsunternehmen?
- Ausblick: Wie Versicherungsunternehmen von den Änderungen profitieren –und wie kann PwC unterstützen?
- PwC unterstützt Sie dabei:
Mit den jüngsten Ergänzungen der Rundschreiben 9/2023 (VA) „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung gemäß VAG“ (Ergänzung in Randnummer 92) und 10/2023 (VA) „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen gemäß VAG“ (Ergänzung in Randnummer 102) betont die BaFin die Bedeutung der fachlichen Eignung, Diversität und klarer Cooling-Off-Regeln. Welche Auswirkungen dies auf Geschäftsleiter, Aufsichtsgremien und Unternehmen hat, erfahren Sie hier.
Die BaFin hat ihre Anforderungen ergänzt, um die Governance-Strukturen in Versicherungsunternehmen zu stärken, Interessenkonflikte zu vermeiden und eine holistische Bewertung der Geschäftsleitungsorgane sicherzustellen. Neu ist, dass nicht nur die individuelle Eignung zählt, sondern auch die Gesamteignung des Gremiums nachgewiesen werden muss. Zudem gelten beim Wechsel von der Geschäftsleitung in ein Aufsichtsgremium klare zeitliche Abstände („Cooling-Off“), insbesondere beim Vorsitz, um Unabhängigkeit und Transparenz zu sichern. Damit rücken Diversität der Qualifikationen, transparente Auswahlprozesse und sorgfältige Dokumentation noch stärker in den Fokus und machen die Anforderungen der Aufsicht für Versicherungsunternehmen verbindlicher.
Beurteilung der Geschäftsleitung als Gesamtgremium: Was ändert sich durch die Ergänzungen des Rundschreiben 9/2023?
In Randnummer 92 des Rundschreibens 9/2023 („Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern der Geschäftsleitung gemäß VAG“) erweitert die BaFin die Sichtweise:
Nicht nur die individuelle Qualifikation zählt, sondern die Gesamtkompetenz des Leitungsgremiums.
Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass ihre Geschäftsleitung als Team eine ausgewogene Mischung aus Kenntnissen, Erfahrungen und Perspektiven bietet, ganz im Sinne von Artikel 273 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35. Der bisher eher implizite holistische Ansatz wird damit aufsichtlich verbindlich, und bei jeder Bestellung ist eine detaillierte Darstellung der kollektiven Eignung erforderlich.
Was bedeutet das für die Praxis?
Bei jeder Anzeige einer Bestellung gemäß § 47 Nr. 1 VAG ist künftig eine detaillierte Darstellung der kollektiven Eignung erforderlich. Die Governance-Dokumentation gewinnt damit weiter an Gewicht.
Cooling-Off bei Aufsichtsgremien: Was ändert sich durch Rundschreiben 10/2023?
Das Rundschreiben 10/2023 („Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen gemäß VAG“) konkretisiert die Regeln zum Wechsel von der Geschäftsleitung in den Aufsichtsrat.
Der zentrale Punkt: ein Cooling-Off-Zeitraum von in der Regel zwei Jahren, insbesondere wenn ein früheres Geschäftsleitungsmitglied den Vorsitz übernimmt. Damit wird die zuvor nur empfehlungsweise formulierte Frist nun klar und verbindlich festgelegt.
Diese Frist soll Interessenkonflikte vermeiden und die Unabhängigkeit der Aufsicht sicherstellen, insbesondere, wenn ein früheres Geschäftsleitungsmitglied den Vorsitz übernehmen soll. Damit schafft die BaFin einheitliche Standards zwischen Banken- und Versicherungsaufsicht.
Was bedeutet das für Versicherungsunternehmen?
Die Ergänzungen verdeutlichen die Erwartungen der Aufsicht an Governance und Compliance:
- Die Zusammensetzung des Gesamtgremiums muss ausgewogen und divers in Qualifikationen und Erfahrung sein.
- Wechsel von der Geschäftsleitung ins Aufsichtsgremium kann nur mit einem Abstand von zwei Jahren erfolgen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Unternehmen sollten ihre Auswahl- und Governance-Prozesse prüfen, dokumentieren und gegebenenfalls anpassen, um den Anforderungen der BaFin gerecht zu werden.
Ausblick: Wie Versicherungsunternehmen von den Änderungen profitieren –und wie kann PwC unterstützen?
Mit den neuen Ergänzungen sendet die BaFin ein klares Signal: Fachliche Eignung, Diversität und Unabhängigkeit sind zentrale Pfeiler einer stabilen Unternehmensführung. Versicherungsunternehmen können dies nutzen, um ihre Governance-Strukturen zu stärken und Compliance-Risiken zu minimieren.
Versicherungsunternehmen können diese Vorgaben als Chance nutzen, ihre Führungs- und Kontrollstrukturen zu modernisieren, um langfristig die Stabilität zu sichern.
PwC unterstützt Sie dabei:
Unsere Expert:innen begleiten Sie bei der Umsetzung der neuen BaFin-Vorgaben, unter anderem durch:
- Analyse und Bewertung bestehender Governance-Strukturen
- Optimierung von Auswahl- und Dokumentationsprozessen von Geschäftsleitern und Aufsichtsgremien
- Implementierung von Cooling-Off-Regelungen und weiteren Compliance-Maßnahmen
Sie möchten mehr über mögliche Implikationen für Ihr Unternehmen erfahren?
Sprechen Sie uns gerne an, unsere Expert:innen beraten Sie gerne.
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Kontakt

Melanie Schlünder
Director
Frankfurt am Main


