EIOPA veröffentlicht die Ultimate Forward Rate (UFR) für Solvenzbewertung 2027

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Die UFRs beeinflussen die Bewertung langfristiger Verbindlichkeiten unter Solvency II und sind ab dem 1. Januar 2027 zu berücksichtigen.

Am 30. März 2026 hat die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA ihren jährlichen Bericht über die Berechnung der Ultimate Forward Rate (UFR) veröffentlicht, aus dem die für die Solvency-II-Bewertung für das Jahr 2027 relevanten Werte für 18 verschiedene Währungen hervorgehen. Für den Euro ergibt sich unverändert ein Wert von 3,30%. Bei den meisten weiteren Währungen – darunter der US-Dollar, das britische Pfund Sterling und der Schweizer Franke – ergab sich ebenso keine Änderung. Lediglich die für den chinesischen Renminbi-Yuan anzuwendende UFR sank um 15 Basispunkte auf 4,05%.

Im Rahmen von Solvency II ist eine risikofreie Zinsstrukturkurve für die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen anzuwenden. Diese wird regelmäßig von EIOPA veröffentlicht. Aufgrund des Grundprinzips der marktkonsistenten Bewertung werden dabei im Wesentlichen Informationen von den Kapitalmärkten zum jeweiligen Zeitpunkt herangezogen. Jenseits einer bestimmten Fristigkeit wird jedoch kein tiefer, liquider und transparenter Markt mehr für risikofreie Anlage, d.h. Staatsanleihen angenommen. Dieser sogenannte Last Liquid Point (LLP) liegt beispielsweise für den Euro aktuell bei 20 Jahren. Die UFR je Währung berechnet sich als Summe des erwarteten realen Zinssatzes und der erwarteten Inflation für diese Währung und gibt an, zu welchem Wert sich die Zinsen nach diesem Punkt entwickeln. Dabei erfolgt eine Extrapolation vom Wert am LLP auf den Wert der UFR mittels der sog. Smith-Wilson-Methode. Teilweise haben kapitalmarktorientierte Versicherungsunternehmen, die der IFRS-17-Berichterstattungspflicht unterliegen, eine an den Solvency-II-Regularien orientierte Vorgehensweise.

In dem Bericht "Report on the calculation of the UFR for 2027" weist EIOPA darauf hin, dass sowohl bei der durchschnittlichen Inflationsrate als auch kurzfristigen nominalen Zinssätzen eine gegenüber 2024 rückläufiger realer Zinssatz für das Jahr 2025 beobachtet wurde (Im Vorjahr war aufgrund einer sinkenden Inflation und leicht wachsender nominaler Zinsraten für alle Währungen ein leicht angewachsener durchschnittlicher realer Zinssatz beobachtet worden). Für China sank die Inflationserwartung von 3% auf 2%, hieraus resultiert auch die UFR-Anpassung. Aufgrund des Schwellenwertes von 5bp ergab sich daher – mit der genannten Ausnahme für den chinesischen Renminbi-Yuan - jeweils kein Anpassungsbedarf gemäß der zugrundeliegenden Methodik.

Da gemessen in 2024er Zahlen nur 0,135% der versicherungstechnischen Rückstellungen unter Solvency II in der Solo- und nur 0,014% in der Gruppenberichterstattung in chinesischem Renminbi-Yuan laufen, wurde auf einer weitergehende Folgeabschätzung seitens der europäischen Aufsichtsbehörde verzichtet. Inwiefern hier für die IFRS-17-Berichterstattung analog vorgegangen werden kann, obliegt den jeweils unternehmensindividuell festgelegten Interpretationen und Vorgehensweisen.

Die aktualisierten UFRs sind ab dem 1. Januar 2027 in der Bewertung unter Solvency II zu berücksichtigen.

Bei Fragen zur Zinskurve und dem Zins(änderungs)risikomanagement, der Bewertung unter Solvency II bzw. IFRS 17 und einem darauf aufsetzenden Asset-Liability-Management sowie unseren diesbezüglichen integrierten aktuariellen Dienstleistungen sprechen Sie mich gerne an bzw. wenden sich an unsere weiteren Expertinnen und Experten von Actuarial Risk Modelling Services

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Tilmann Schmidt

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