Neue EU-Berichtspflichten treffen auch Versorger

Kommunale Unternehmen sollten die CSRD und die EU-Taxonomie schnellstmöglich umsetzen.

Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen (EVUs) versorgen Städte und Gemeinden mit Energie, Wasser und Wärme. Von ihnen und anderen öffentlichen Unternehmen erwarten die Bürger:innen heute immer stärker, dass sie über die Daseinsvorsorge hinaus nachhaltig, sozial und transparent handeln. Mit anderen Worten: Sie sollen die sogenannten ESG-Prinzipien berücksichtigen (ESG: Environmental, Social, Governance) als Grundlage einer nachhaltigen und verantwortungsbewussten Geschäftspraxis.

Nichtfinanzielle Berichterstattung erheblich erweitert

Die Anforderungen, in puncto Nachhaltigkeit transparent zu agieren, sind jüngst noch einmal gestiegen. Denn Anfang 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU-Kommission in Kraft getreten. Sie verschärft die Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit für Unternehmen und erweitert den Anwendungsbereich der nichtfinanziellen Berichterstattung. Mit der CSRD sollen Nachhaltigkeitsberichte aussagekräftiger, besser vergleichbar und transparenter werden. Auch viele Stadtwerke und EVUs müssen spätestens ab 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. Praktisch bedeutet das in aller Regel, dass sie ihre bisherige Berichterstattung innerhalb relativ kurzer Zeit anpassen müssen, um die neuen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.

Die EU-Taxonomie-Verordnung zielt ebenfalls darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern. Das Klassifikationssystem legt Kriterien und Standards für ökologisch nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten fest. Die EU-Taxonomie schafft einheitliche Maßstäbe und definiert, inwiefern Wirtschaftsaktivitäten umweltfreundlich sind. Sie gilt für jedes Unternehmen, das zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet ist. Auch Versorgungsunternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Investitionen, Projekte und Geschäftsprozesse mit den festgelegten Kriterien und Standards der EU-Taxonomie übereinstimmen, damit sie als ökologisch nachhaltig gelten.

Neue Regulatorik betrifft Stadtwerke und EVUs besonders

Beide Neuregelungen – CSRD und EU-Taxonomie – betreffen Stadtwerke und EVUs auf besondere Weise. Denn ihr Handeln wirkt sich vielfach direkt auf die Umwelt aus – etwa durch CO2-Emissionen, die bei der Energie- und Wärmeerzeugung entstehen. Zudem sind sie als öffentliche Unternehmen, die der Daseinsfürsorge dienen, besonders gefordert, sozial und transparent zu handeln.

Die neue Regulatorik macht die Nachhaltigkeitsberichterstattung zweifellos anspruchsvoller. Zugleich bietet sie Versorgungsunternehmen die Chance, das eigene Profil als nachhaltiger Akteur in der Energiewirtschaft zu schärfen. Denn wer das eigene Geschäft frühzeitig auf die ESG-Prinzipien ausrichtet, steht nicht nur mittel- und langfristig im Wettbewerb besser da, sondern trägt auch dazu bei, den Energiesektor nachhaltig zu transformieren. Das erwarten nicht zuletzt die unterschiedlichen Stakeholdergruppen von ihnen.

Stadtwerke und EVUs sollten die Komplexität der CSRD und der EU-Taxonomie möglichst schnell durchdringen. Denn in aller Regel müssen sie einige der Prozesse in der Berichterstattung mehr oder weniger umfassend verändern. Meist sind auch geeignete Reportingtools für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erforderlich – und in vielen Fällen müssen Unternehmen auch die betreffenden Abteilungen mit zusätzlichen personellen oder finanziellen Ressourcen ausstatten. Hierfür kann eine Probelaufphase als Vorbereitung auf die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung hilfreich sein. Installation von Solarpanelen: Auch der Energiesektor muss in puncto Nachhaltigkeit transparenter werden.

Komplexe Herausforderungen

Die neue ESG-Regulatorik umzusetzen ist komplex. Sie betrifft Stadtwerke und EVUs außerdem zu einer Zeit, in der sie – neben der CSRD und der EU-Taxonomie – vielen großen Herausforderungen gegenüberstehen. PwC unterstützt sie deshalb ganzheitlich: Erfahrene Expert:innen helfen Versorgern beispielsweise dabei, Wesentlichkeitsanalysen durchzuführen, die CSRD-Anforderungen umzusetzen, die European Sustainability Reporting Standards anzuwenden und die EU-Taxonomie umzusetzen. PwC hilft auch, die relevantesten Nachhaltigkeitsaspekte zu identifizieren, den Umfang der Nachhaltigkeitsberichterstattung festzulegen und prüfungssichere Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.

Ansprechpartner:

Gürbüz Yasar

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