Gemeinsam gegen Geldwäsche

Deutschland sagt der Finanzkriminalität den Kampf an.

Trotz zahlreicher Maßnahmen auf nationaler Ebene – Personalaufstockungen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Financial Intelligence Unit (FIU), einer nationalen Risikoanalyse (NRA) und der bundesweiten Verschärfung von Bargeldobergrenzen – wird Deutschland im internationalen Vergleich verschiedentlich als Paradies für Geldwäsche und Finanzkriminalität bezeichnet. Der aktuelle Prüfbericht der Financial Action Task Force (FATF) bescheinigt Deutschland Verbesserungsbedarf bei der Verfolgung von komplexer und internationaler Geldwäsche.

Kompetenzen bündeln

Der Fokus der Ermittelnden liegt in Deutschland meist auf Vortaten (etwa Rauschgiftdelikten oder Betrug); komplexe Fallkonstellationen wie die Aufdeckung vielschichtiger, internationaler Geldwäschenetzwerke werden bislang weniger prioritär behandelt. Und die starke Fragmentierung von Zuständigkeiten durch viele beteiligte Behörden auf Bundes- und Landesebene führt zu erheblichen Effizienzverlusten.

Die vielen Beteiligten aus Bund und Ländern, dem Finanz- und Nichtfinanzsektor, seitens der Verpflichteten und der öffentlichen Institutionen zur Bündelung der Kompetenzen zu koordinieren, ist zentral, um Geldwäsche erfolgreich zu bekämpfen. Hierbei sind viele Schnittstellen zu optimieren, prozessual und digital. Mit einem risikobasierten Ansatz wird es gelingen, den aktuellen Personalaufwuchs zu reduzieren. Dies erfordert jedoch auch, moderne IT-Lösungen zu nutzen.

Digitale Technologien gezielt einsetzen

Auch der gezielte Einsatz von Advanced Analytics, künstlicher Intelligenz und Prozessautomatisierungen kann die Effektivität und Effizienz in der Geldwäschebekämpfung national wie international substanziell erhöhen – unter Wahrung hoher Datenschutzstandards. Hier gilt es, Innovationslücken zu schließen, zum Beispiel durch ein koordiniertes Zusammenspiel der Privatwirtschaft (Gründerszene, etablierte Anbieter etc.) und der öffentlichen Hand.

Der Bundesfinanzminister hat die aktuell noch nicht zufriedenstellende Geldwäschebekämpfung zum Anlass genommen, die Einrichtung einer neuen Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) mit hoher Priorität zu forcieren und alle erforderlichen gesetzlichen Regelungen zu schaffen. Die BBF soll künftig die Kompetenzen des Bundesfinanzkriminalamts (BFKA), der FIU und einer Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht bündeln, um Finanzkriminalität in Deutschland noch effektiver zu bekämpfen.

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Prof. Dr. Rainer Bernnat

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Frankfurt am Main

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