Digitales Leuchtturmprojekt

Die DRV Bund hat die Reform der gesetzlichen Altersvorsorge für Selbstständige eindrucksvoll begleitet.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung vereinbart, die Altersvorsorge von Selbstständigen zu reformieren. Diese sollen künftig, wie Angestellte, gesetzlich rentenversichert sein. Die möglichen Eckpunkte der Reform hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund bewertet und mitgestaltet. So hat sie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Regelungen für einen späteren Arbeitsentwurf entwickelt – unter Berücksichtigung dessen, was die einzelnen Regelungen für die spätere Umsetzung in der DRV bedeuten würden.

Die DRV Bund wollte wissen: Welche Geschäftsprozesse sind aus dem Vorhaben abzuleiten? Was bedeutet die Umsetzung der Reform im Hinblick auf die Organisation und den Personalbedarf? Und wie lassen sich die Vorgänge digital und möglichst einfach gestalten?

Vorausschauende Zusammenarbeit

Das anspruchsvolle Pilotvorhaben erforderte Weitblick und Kooperation. Es agil umzusetzen, war nur möglich, weil die DRV Bund und das BMAS bereit waren, gemeinsam praxistaugliche Regelungsvorschläge zu erarbeiten. Ebenso zentral für den Projekterfolg war es, die vielen fachlichen und technischen Aspekte fortlaufend zu verzahnen. Das Team des DigitalChecks der DRV gab wertvolle Impulse, um einen hohen Digitalisierungsgrad der Reform sicherzustellen.

Ein weiteres wichtiges Projektthema war das komplexe Prüfverfahren der Statusfeststellung in der Clearingstelle. Es soll vereinfacht, strukturierter und digital abbildbar werden – auch um die Außenwahrnehmung der DRV Bund als moderne Behörde zu fördern. Hierzu wurde das Antragsverfahren weiterentwickelt und für den Einsatz einer regelbasierten Entscheidungshilfe einem Praxistest unterzogen. Auch der Nachweis der digitalen Umsetzbarkeit wurde erbracht.

Konsequente Digitalisierung

Die Projektergebnisse können sich sehen lassen: Die DRV Bund hat zur Umsetzbarkeit der Reform beigetragen und mit dem BMAS Regelungsvorschläge erarbeitet. Sie hat die digitale Umsetzbarkeit der Reform vorangetrieben. Darüber hinaus hat sie die Personalbedarfe und die organisatorische Anbindung analysiert und einige Empfehlungen für die Umsetzung gegeben.

Und schließlich hat sie für das Verfahren zur Feststellung des Erwerbsstatus eine regelbasierte Entscheidungshilfe entwickelt, in der Praxis getestet und nachgewiesen, dass diese digital umsetzbar ist. Die Entscheidungshilfe soll künftig die Mitarbeiter:innen der Clearingstelle unterstützen. Mit dem Leuchtturmprojekt ist die DRV Bund neue Wege gegangen – und hat mit ihrem konsequent digitalen Ansatz die Weichen für eine zukünftige behördenübergreifende Zusammenarbeit gestellt.

Ansprechpartner:
Nicolas Geffers

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Prof. Dr. Rainer Bernnat

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