Staatliche Prämie für höhere Energieeffizienz

Die Bundesregierung will die Transformation der Wirtschaft hin zu mehr Klimaschutz fördern, etwa mit dem Wachstumschancengesetz.

Damit führt sie eine Investitionsprämie ein. Einen Prämienanspruch haben unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige, wenn sie steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus einem Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit erzielen. Begünstigt sind die Anschaffung und Herstellung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie Maßnahmen an bestehenden beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zu nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten von mehr als 5.000 Euro führen.

Unionsnormen mindestens erfüllen

Die Wirtschaftsgüter müssen die Energieeffizienz von Unternehmen so verbessern, dass sie bestehende Unionsnormen übertreffen oder bereits angenommene, aber noch nicht verbindliche Unionsnormen mindestens 18 Monate vor deren Inkrafttreten erfüllen.
Unternehmen sollen die Energieeffizienz mit einem Einsparkonzept nachweisen, das ein:e Energieberater:in oder ein:e eigene:r Energiemanager:in erstellt hat und den wesentlichen Energieaudit-Anforderungen genügt. Nicht begünstigt werden Investitionen in Kraft-Wärme-
Kopplung, in Fernwärme oder -kälte und in mit fossilen Brennstoffen betriebene Energieanlagen.

Prämie kann Gewinn erhöhen

Die Prämie wird für Investitionen gewährt, die nach dem Tag der Verkündung des neuen Gesetzes oder vor dem 1. Januar 2030 begonnen und abgeschlossen werden. Sie beläuft sich auf 15 Prozent der Bemessungsgrundlage und darf im Förderzeitraum insgesamt höchstens 30 Millionen Euro betragen. Interessierte müssen den Antrag auf die Förderprämie spätestens bis zum 31. Dezember 2029 elektronisch beim Finanzamt stellen. Im Förderzeitraum sind maximal vier Anträge zulässig. Die Investitionsprämie mindert nicht das Abschreibungsvolumen. Vorgesehen ist zudem, dass sie – soweit sie im Zeitpunkt ihrer Festsetzung den Restbuchwert übersteigt – gewinnerhöhend zu erfassen ist.

Ansprechpartnerin:
Sarah Lechner

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Prof. Dr. Rainer Bernnat

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Frankfurt am Main

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