BGH präzisiert Wasserkartellrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Beschluss vom 14. Februar 2023 (Az. KVZ 38/20) seine Rechtsprechung zum Wasserkartellrecht weiterentwickelt:

Der BGH präzisiert, unter welchen Voraussetzungen die Kartellbehörde gegen Versorgungsunternehmen wegen „missbräuchlich überhöhter Wasserpreise“ vorgehen kann. Die Kartellbehörde – und in der gerichtlichen Überprüfung das Beschwerdegericht – muss von sich aus prüfen, ob strukturelle Besonderheiten des Versorgungsgebiets wie die Topografie höhere Wasserpreise rechtfertigen. Das betroffene Unternehmen muss mitwirken und der Behörde jene Daten übermitteln, die sich die Behörde nicht auf zumutbarem Wege selbst beschaffen kann. Diese Mitwirkungspflicht darf allerdings nicht de facto zur Beweislastumkehr werden.

Ansprechpartner:
Martin Käppel

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Prof. Dr. Rainer Bernnat

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