Aktuelles Pflegebudget-Benchmarking zeigt Licht und Schatten

Das Anfang 2019 in Kraft getretene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) sollte die Krankenhäuser dazu bewegen, stärker in die Beschäftigung von Pflegefachkräften zu investieren.

Dieses Ziel erreicht es offenbar. So lautet ein Kernergebnis der aktuellen PwC-Studie Pflegebudget-Benchmark 2024. Im Beobachtungszeitraum 2020 bis 2022 stiegen die durchschnittlich vereinbarten Kosten pro Pflegevollkraft um 4,9 Prozent und deren Anzahl um 8,3 Prozent.

Um eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu erreichen, ist die krankenhausindividuelle Pflegepersonalkostenvergütung das sogenannte Pflegebudget, seit 2020 aus dem DRG-Fallpauschalensystem ausgegliedert und gesondert refinanziert.

Sehr unterschiedliche Trends

Die Studie analysiert die Entwicklung des Pflegebudgets auch nach Trägerschaft und Bundesland und zeigt hier teilweise sehr unterschiedliche Trends auf. Grundlage für das Benchmarking ist eine umfassende Analyse von Daten, die vom Institut für Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht wurden. In die Analyse wurden Krankenhäuser einbezogen, die für alle drei Jahre 2020 bis 2022 ein Pflegebudget vereinbart haben.

Komplexe Verhandlungen

Die Studie zeigt auch: Verhandlungen über das Pflegebudget sind häufig langwierig und komplex. So hat gut die Hälfte der Krankenhäuser für 2022 noch kein Pflegebudget vereinbart. Und für das Jahr 2020 ist dies bei rund 16 Prozent der Kliniken noch nicht geschehen. Bei öffentlichen Trägern ist die Vereinbarungsquote für alle drei beobachteten Jahre am höchsten (2022: 56,1 Prozent), am niedrigsten ist sie durchgehend bei den privaten Kliniken (2022: 35,7 Prozent). Das könnte auch an der je nach Trägerschaft unterschiedlichen Liquidität liegen, so die Autoren, da Häuser mit einer kritischen Liquidität einen größeren Einigungsdruck haben.

Das PpSG soll die Krankenhäuser auch dazu bringen, weniger auf Leiharbeit und stärker auf direkt beschäftigtes Pflegepersonal zu setzen, denn es refinanziert die Kosten von Leiharbeiter:innen nur teilweise. Jedoch ist die Leiharbeitsquote im beobachteten Zeitraum um rund 20 Prozent gestiegen. Lediglich die privaten Träger konnten ihre Leiharbeitsquoten reduzieren. Die Daten unterstreichen, dass die Krankenhäuser in der aktuellen Situation zumeist nicht auf Leiharbeitskräfte verzichten können, auch wenn sich der Anstieg von 2021 bis 2022 verlangsamte.

Pfleger:innen entlastet

Ein weiterer Punkt: Bis zu vier Prozent des Pflegebudgets können die Träger für pflegeentlastende Maßnahmen vorsehen. Dazu zählen etwa Investitionen in Technologien, die den Verwaltungsaufwand reduzieren, und nicht pflegerische Arbeitskräfte. Der Anteil der pflegeentlastenden Maßnahmen an den Pflegebudgets stieg von 2020 bis 2022 von 1,8 auf 2,5 Prozent.

Führend sind dabei in allen betrachteten Jahren die Krankenhäuser in privater Trägerschaft: Sie vereinbarten im Jahr 2022 im Durchschnitt drei Prozent des Pflegebudgets für pflegeentlastende Maßnahmen; bei den freigemeinnützigen Trägern waren es 2,6 Prozent und bei den öffentlichen Trägern 2,2 Prozent. 

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