Standortfördergesetz in Kraft getreten und Fondsrisikobegrenzungsgesetz vor der Verabschiedung
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Der Reigen, der das KAGB in 2026 ändernden Gesetze, ist eröffnet.
Am 9. Februar 2026 wurde das Standortfördergesetz (StoFöG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit am 10. Februar 2026 in Kraft (BGBl 2026 I Nr. 33).
Das StoFöG soll die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland weiter stärken und ändert neben dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) auch das Investmentsteuergesetz (InvStG) und zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen. Wir berichteten hierüber.
Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz, welches insb. auch die Regelungen der geänderten AIFM- und OGAW-Richtlinie (sog. AIFMD II) umsetzen wird und insofern die umfangreichsten Änderungen des KAGB nach sich ziehen wird, steht am 26. Februar 2026 zur 2./3. Lesung im Bundestag an. Damit scheint sichergestellt, dass eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch vor dem 16. April 2026 – dem Stichtag für die Umsetzung der Änderungen aus der AIFMD II – möglich sein sollte.
Für die Kapitalverwaltungsgesellschaften wird es also Zeit, sich mit den neuen Regelungen
- zu den Liquiditätsmanagementinstrumenten für offene Investmentvermögen,
- zu den Meldevorschriften für OGAW und AIF,
- zu den Anlagemöglichkeiten,
- zur Kreditvergabe,
- zur Auslagerung,
- zu den Dienst- und Nebendienstleistungen etc.
auseinander zu setzen.
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