Fondsrisikobegrenzungsgesetz heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
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Viel Zeit für die Umsetzung der neuen und zum Teil herausfordernden Anforderungen bleibt nicht mehr.
Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz, welches insb. auch die Regelungen der geänderten AIFM- und OGAW-Richtlinie (sog. AIFMD II) umsetzt und insofern die umfangreichsten Änderungen des KAGB in 2026 nach sich zieht, wurde heute (14. April 2026) noch rechtzeitig vor dem geplanten Inkrafttreten der wesentlichen Regelungen am 16. April 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2026 I Nr. 97 vom 14.04.2026). Viel Zeit für die Umsetzung der neuen und zum Teil herausfordernden Anforderungen bleibt nicht mehr. Beispielhaft seien genannt:
- Die Anlagebedingungen und der Verkaufsprospekt für inländische OGAW oder inländische offene Publikums-AIF sowie die Anlagebedingungen und die Informationen nach § 307 Absatz 1 und 2 für inländische offene Spezial-AIF sind zum 16. April 2026 an die ab dem 16. April 2026 geltende Fassung des KAGB anzupassen.
- Eine Kapitalverwaltungsgesellschaft hat für jedes von ihr verwaltete offene Investmentvermögen mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagementinstrumente auszuwählen (Ausnahme: Geldmarktfonds benötigen nur ein Liquiditätsmanagementinstrument). Auch diese Anforderung tritt – wie so viele weitere auch - unmittelbar am 16. April 2026 in Kraft.
Wie das bei großen Gesetzesänderungen aber auch immer der Fall ist, die ein oder andere Regelung enthält auch noch Rätsel, die es zu lösen gilt.
Die von der ESMA erlassenen und am 27. Februar 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlichten Delegierten Verordnungen (RTS zu Liquiditätsmanagementinstrumenten) für AIF (2026/465) und OGAW (2026/466) sind ebenfalls ab dem 16. April 2026 anzuwenden, wobei für sog. Bestandsfonds (Fonds, die vor dem 16. April 2026 aufgelegt wurden) bis zum 16. April 2027 angenommen wird, dass diese mit den RTS konform sind.
Wer aber nun glaubt, das war es mit Änderungen an AWM relevanten Gesetzen für dieses Jahr, der wird überrascht sein, denn auch das CSRD-UmsG geht in die letzten und entscheidenden Runden.
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