ECB Clarification on ICAAPs and ILAAPs respective package submissions

Am 10. Februar 2025 hat die Europäische Zentralbank (EZB) ein Papier mit Klarstellungen zu den aufsichtlichen Erwartungen zur Ausgestaltung des ICAAP und des ILAAP bei den von ihr beaufsichtigten Instituten sowie zur Einreichung der jährlichen ICAAP und ILAAP Informationen veröffentlicht.

Wichtigste Neuerung ist dabei ein sogenannter zweigeteilter Ansatz, demzufolge jährlich bis zum 15. März die Hauptdokumente („ICAAP & ILAAP Package“) sowie zusätzlich kontinuierlich und über das ganze Jahr verteilt neue oder in wesentlichem Maße aktualisierte Dokumente bei der EZB einzureichen sind.  

Im Gegensatz zur bisherigen Praxis mit Meldedatum zum 31. März verkürzt die EZB damit die Einreichungsfrist für die ICAAP und ILAAP Informationen um gut zwei Wochen. Für Banken, deren interne Prozesse die verkürzte Frist nicht abbilden können, gibt es  – zumindest für das Jahr 2025 – bestimmte Übergangserleichterungen.

Neu ist die Verpflichtung, zukünftig kontinuierlich neue oder signifikant aktualisierte Dokumente mit ICAAP- oder ILAAP-Relevanz bei der EZB einzureichen. Insbesondere erwartet die EZB in diesem Kontext auch eine Beschreibung der vorgenommenen Änderungen sowie ggf. eine Aktualisierung des „Reader’s Manual“. Zur Operationalisierung des Einreichungsprozesses (z.B. in Bezug auf die Frequenz der Einreichung neuer Unterlagen) sollen sich Banken mit ihrem jeweiligen JST verständigen.  

Auf Basis dieser prozessualen Änderung informiert sich die EZB in Zukunft deutlich zeitnäher als bisher über die Ausgestaltung des ICAAP und des ILAAP der von ihr beaufsichtigten Institute. Zu erwarten sind daher auch vermehrte Rückfragen der EZB zu den eingereichten Unterlagen sowie dadurch bedingt ein insgesamt höherer organisatorischer Aufwand.  

Formelle Basis zur Einreichung der ICAAP- und ILAAP-Unterlagen sowie maßgeblich zur Bestimmung des Umfangs der einzureichenden Unterlagen bleibt wie bisher auch schon die EBA-Richtline EBA/GL/2016/10.

Keine neuen Anforderungen an die Ausgestaltung von ICAAP und ILAAP

Grundlage der Ausgestaltung von ICAAP und ILAAP bleiben die im November 2018 veröffentlichten Leitfäden der EZB. Die EZB betont jedoch in ihrer Klarstellung nochmals einige wichtige Aspekte dieser Leitfäden, wie z.B.

  • die hohe Bedeutung einer soliden Governance (Grundsatz 1 der ICAAP und ILAAP-Leitfäden) sowie die Tatsache, dass die zugrundeliegenden Prozesse auch entsprechend dokumentiert sein sollten;
  • die zukunftsgerichtete Perspektive von ICAAP und ILAAP; sowie
  • insbesondere die Bedeutung der Management-Puffer zur Bestimmung der Angemessenheit der Kapital- und Liquiditätsausstattung, die Herleitung („Calibration“) dieser Puffer und die im Rahmen der Herleitung zu berücksichtigenden Aspekte.

Fazit

Auch wenn durch die aktuelle Klarstellung der EZB keine grundlegenden neuen Anforderungen an den ICAAP oder den ILAAP gestellt werden, so betont die EZB doch einige Punkte, die ihr besonders wichtig sind und bei denen offensichtlich viele Banken auch Defizite aufzeigen. Neu ist die Verkürzung der Meldefrist zur Einreichung der jährlichen ICAAP- und ILAAP-Informationen sowie die Verpflichtung zur kontinuierlichen Information der EZB bei signifikanten Änderungen.   

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