EZB überarbeitet ICAAP-Anforderungen
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Präzisierung der Funktion des Management Puffers als internes Konzept und nicht als aufsichtliche Anforderung
Die EZB hat im Juli 2026 sowohl den ICAAP Leitfaden als auch die Klarstellung zu ICAAP/ILAAP-Einreichungen überarbeitet. Als Kernbotschaft stellt die EZB klar, dass der Management Puffer keine aufsichtliche Anforderung ist. Das gibt Instituten mehr Spielraum, überträgt ihnen zugleich aber mehr Eigenverantwortung und gibt Anlass, den Management Puffer bewusst zu evaluieren. Wir analysieren die wesentlichen Änderungen und deren praktische Auswirkungen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Der Management Puffer wird als rein internes Konzept präzisiert: Er stellt weder eine aufsichtsrechtliche Anforderung dar, noch entspricht er der verfügbaren Kapitalreserve über den regulatorischen Anforderungen („Headroom").
- Mehr Spielraum durch flexiblere Formulierungen zum Management Puffer: „is expected to" (“wird erwartet”) wird vielfach durch „may" (“kann”) ersetzt, etwa beim Baseline- und adversen Szenario sowie in der Kapitalplanung.
- Präzisierung der P2G: Explizite Bezugnahme auf Art. 104b CRD und EBA SREP Guidelines mit dem Zusatz, dass die EZB bei Nichteinhaltung faktisch strengere Standards setzt.
- Streichung des Management Puffers als beispielhaftes Kriterium im Reverse Stress Testing.
- Geänderte Regelung zur Submission-Deadline: Fällt der Stichtag auf einen Feiertag oder das Wochenende, erfolgt die Verschiebung nun auf den nächsten (statt bisher vorherigen) Arbeitstag.
Management Puffer: Eine interne Ermessensentscheidung
Die bedeutendste Klarstellung betrifft das Konzept des Management Puffers. Er spiegelt die Einschätzung des Instituts hinsichtlich des Kapitals wider, das es benötigt, um sein Geschäftsmodell und seine Strategie nachhaltig umzusetzen. Es handelt sich um ein internes Konzept, das die Bank im Rahmen ihres Kapitalmanagements und ihrer Kapitalplanung verwendet. Der Management Puffer stellt weder eine aufsichtsrechtliche Anforderung dar, noch entspricht er dem Kapital, das über den regulatorischen Kapitalanforderungen verfügbar ist („Headroom").
Institute erhalten mehr Spielraum bei der Festlegung und Kalibrierung des Management Puffers. Entfallen sind insbesondere die detaillierten Ausdifferenzierungen und Vorgaben zum Management Puffer im Klarstellungsdokument zu ICAAP- und ILAAP-Einreichungen. Auch bei den Anforderungen an die Ausschüttungspolitik wurden sämtliche Bezüge auf den Management Puffer entfernt.
Klarstellung der Erwartung an P2G
Während der Management Buffer eine rein interne Steuerungsgröße ist, stellt die P2G eine aufsichtliche Erwartung dar. Als zentrale Steuerungsgröße sollen Institute die P2G fest in ihr Risikomanagement integrieren und dauerhaft einhalten. Unterschreitet die Kapitalausstattung das definierte P2G-Niveau, ist die Aufsicht zu informieren und ein überarbeiteter Kapitalplan vorzulegen. Die Vorgaben der EZB gehen somit über die Bestimmungen der CRD hinaus. Die Botschaft ist eindeutig: Der P2G bleibt weiterhin der relevante aufsichtliche Referenzpunkt für die Kapitalsteuerung.
Fazit: Mehr Flexibilität erfordert mehr Eigenverantwortung
Die EZB stellt klar: Der Management Puffer ist eine interne Steuerungsgröße und keine aufsichtliche Vorgabe. Damit erhalten Institute mehr Spielraum, aber auch mehr Verantwortung bei der Festlegung eines angemessenen Puffers. Die Streichung detaillierter Kalibrierungsvorgaben in der Klarstellung zu ICAAP/ILAAP Einreichungen unterstreicht diesen Ansatz. Die Auswirkungen der Klarstellung auf die Aufsichtspraxis bleiben abzuwarten. Offen ist insbesondere, wie JSTs künftig mit Instituten umgehen, die keinen oder nur einen sehr geringen Management Puffer definieren, und welche Rolle der Management Puffer in der SREP-Bewertung spielen wird.
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