EIOPA veröffentlicht neue Guidelines zu Indikatoren für die präventive Sanierungsplanung

  • 4 Minuten Lesezeit

Die EU-Mitgliedstaaten erarbeiten derzeit die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) in nationales Recht - Anwendbarkeit des neuen Rahmenwerks ist ab 30. Januar 2027 vorgesehen.

Mit der Konkretisierung der neuen Vorgaben ist die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) mandatiert, die bereits im Februar 2026 erste Guidelines und technischen Regulierungsstandards (RTS) veröffentlicht hat. Per 8. Juli 2026 erfolgte nunmehr die Finalisierung eines zweiten Maßnahmenpakets, das insgesamt vier Guidelines und drei RTS umfasst. Zudem startete die Konsultationsphase für RTS zu Bewertungen für die Zwecke der Abwicklungsplanung. 

Für Versicherungsunternehmen besonders relevant: Die finalen Guidelines zu Sanierungsindikatoren für die präventive Sanierungsplanung.

Frühwarnsysteme für effizientes Krisenmanagement mit geeigneten Indikatoren

Ziel der IRRD ist es, dass jedes relevante Versicherungsunternehmen ein für sich geeignetes Indikatorenframework aus qualitativen und quantitativen Kennzahlen und passenden Schwellenwerten etabliert, das zur frühzeitigen Identifikation von potenziellen Krisensituationen überwacht wird. Damit soll eine ausreichende Reaktionszeit zur Stabilisierung bzw. zur Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit ermöglicht werden.

Mit der neuen Guideline will EIOPA einen Rahmen schaffen, der konsistent, proportional, flexibel und operativ ist und keinem schematischen One-size-fits-all-Ansatz folgt. Der Regulator setzt auf Mindestkategorien unter Berücksichtigung von Proportionalität und Unternehmensspezifika. Zusätzliche Indikatoren sollen nicht pauschal verpflichtend sein, sondern abhängig von Geschäftsmodell, Strategie und Risikoprofil ausgewählt werden.

Zugleich sollen die Indikatoren eng an bestehende Risikomanagementsysteme anknüpfen. Es geht also nicht um ein völlig neues Parallelregime, sondern um die gezielte Weiterentwicklung bestehender Steuerungs- und Überwachungsmechanismen. 

Im Mittelpunkt stehen folgende Indikatorengruppen: 

  • Kapitalindikatoren: Mindestanforderung ist die Unterschreitung des Solvency Capital Requirement (SCR). Bei Gruppen sind auch entsprechende Indikatoren auf Gruppenebene und gegebenenfalls für relevante Tochterunternehmen einzubeziehen. Weitere Kapitalindikatoren, etwa zum Minimum Capital Requirement (MCR), können ergänzt werden, bleiben aber optional. 
  • Liquiditätsindikatoren: Liquiditätsindikatoren sollen eine tatsächliche oder potenzielle wesentliche Verschlechterung der Fähigkeit erfassen, aktuelle und künftig erwartete Liquiditäts- und Refinanzierungsbedarfe zu decken. EIOPA berücksichtigt dabei die Besonderheiten des Versicherungsgeschäfts: Die Indikatoren sollen in bestehende Prozesse des Liquiditätsrisikomanagements eingebettet werden. Langfristigere Liquiditätsbetrachtungen sind nur relevant, soweit sie auch unter Solvency II verlangt werden. 
  • Asset-Quality-Indikatoren: Asset-Quality-Indikatoren sollen eine wesentliche Verschlechterung der Qualität des Anlageportfolios erfassen; relevant sein können dabei auch Rückversicherungsforderungen und sonstige Forderungen. Beispiele sind die durchschnittliche Bonität des Portfolios oder der Anteil von Anlagen unterhalb des Investment-Grade-Bereichs.
  • Profitabilitätsindikatoren: Profitabilitätsindikatoren sollen auf eine tatsächliche oder künftige wesentliche Verschlechterung der finanziellen Lage infolge von Versicherungs- oder Kapitalanlageverlusten hinweisen. Gerade hier wird deutlich, dass die Guidelines eine vorausschauende Perspektive verlangen: Nicht nur eingetretene Schäden, sondern auch sich abzeichnende negative Entwicklungen sollen sichtbar werden.
  • Markt-, makroökonomische und operationelle Indikatoren: Ergänzend adressieren die Guidelines Marktbedingungen, makroökonomische Entwicklungen und operationelle Ereignisse. Diese Indikatoren sollen vor allem eine unterstützende Funktion haben, also Emerging Risks und sich aufbauende Belastungen sichtbar machen, ohne zwingend primäre Auslöser von Sanierungsmaßnahmen zu sein. Damit will EIOPA auch Überschneidungen mit ORSA, Enterprise Risk Management oder Investment-Risk-Prozessen begrenzen.

Kalibrierung als Praxistest

Besonders praxisrelevant ist die Kalibrierung der Schwellenwerte. Diese sollen so gesetzt werden, dass sie rechtzeitig Handlungsbedarf signalisieren, ohne laufend Fehlalarme auszulösen. EIOPA betont, dass Unternehmen dabei die Art der Indikatoren, ihr Zusammenspiel sowie die Umsetzbarkeit und zeitliche Dauer möglicher Maßnahmen berücksichtigen sollen. Ein Sanierungsindikator ist letztlich nur dann hilfreich, wenn nach seinem Auslösen noch ausreichend Zeit für wirksame Gegenmaßnahmen bleibt. 

Fazit / Unterstützungsangebot

Mit den neuen Guidelines schärft EIOPA die Erwartungen an die präventive Sanierungsplanung unter der IRRD deutlich nach. Inhaltlich ist die Stoßrichtung klar:

  • Sanierungspläne müssen frühzeitig steuerungsrelevante Signale über geeignete Indikatoren erfassen,
  • und sie sollen eng mit bestehenden Risk-Management- und ORSA-Prozessen verzahnt werden, ohne diese schlicht zu duplizieren.

Haben Sie weitere Fragen oder sehen Sie Diskussionsbedarf? Sprechen Sie uns gerne an! 

Laufende Updates zum Thema erhalten Sie über das regulatorische Horizon Scanning in unserer Recherche-Applikation PwC Plus. Lesen Sie mehr unter “Leistungen & Angebote”.

Zu weiteren PwC Blogs

Kontakt

Dr. Michael Rönnberg

Dr. Michael Rönnberg

Partner

Frankfurt am Main