Die IRRD und ihre Konkretisierung durch EIOPA-Guidelines und technische Regulierungsstandards (RTS) setzen den regulatorischen Rahmen für die präventive Sanierungsplanung von Versicherern und Versicherungsgruppen.
Die EU-Mitgliedstaaten erarbeiten derzeit die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) in nationales Recht - Anwendbarkeit des neuen Rahmenwerks ist ab 30. Januar 2027 vorgesehen.