EIOPA veröffentlicht neue Guidelines zu Szenarien für die präventive Sanierungsplanung
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Mit der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) entsteht ab dem 30. Januar 2027 ein neuer europäischer Rahmen für die präventive Sanierungs- und Abwicklungsplanung.
Die Konkretisierung obliegt der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), die am 8. Juli 2026 ein zweites Maßnahmenpaket aus vier Guidelines und drei RTS finalisiert hat.
Nach unserem Beitrag zu den Sanierungsindikatoren rücken in diesem Artikel die finalen Guidelines zu den Szenarien in der präventiven Sanierungsplanung in den Fokus – ein für Versicherungsunternehmen zentraler Baustein der Sanierungsplanung.
Prüfung der Sanierungsfähigkeit anhand von Belastungsszenarien
Eine Belastungsanalyse hat den Zweck, Handlungsoptionen und Indikatoren in konkreten krisenhaften Szenarien auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Mit der Guideline konkretisiert die EIOPA die Bandbreite an Szenarien, die bei präventiven Sanierungsplänen zu berücksichtigen sind. Auch hier konkretisiert EIOPA die Anforderungen der IRRD und arbeitet eng mit dem European Systemic Risk Board (ESRB) zusammen.
Kategorien und Beispiele möglicher Szenarien
Folgende Kategorien sind abzudecken: i) systemweite Stressereignisse, ii) idiosynkratische Stressereignisse – also unternehmensspezifische Schocks und iii) eine Kombination aus systemweiten und idiosynkratischen Ereignissen.
Kategorien möglicher Szenarien
Die Guideline enthält eine nicht abschließende Liste möglicher systemweiter Szenarien, darunter:
- eine globale Wirtschaftskrise,
- eine Pandemie mit wirtschaftlichem Abschwung,
- geopolitische Spannungen,
- Naturkatastrophen oder Cyberereignisse,
- Mass-Lapse-Szenarien sowie
- regulatorische oder politische Schocks und anhaltende Inflation.
Bei idiosynkratischen Szenarien nennt EIOPA unter anderem:
- schwere Underwriting-Verluste,
- Unterreservierung,
- starke Wertverluste in besonders exponierten Vermögenswerten,
- erhebliche Liquiditätsabflüsse,
- den Ausfall wesentlicher Gegenparteien,
- operationelle Verluste sowie
- Rechtsrisiken.
Besonders praxisrelevant sind zudem Kombinationsszenarien, etwa eine Finanzkrise verbunden mit dem Ausfall eines Rückversicherungspartners. Gerade solche Mehrfachbelastungen sind für die Beurteilung der Belastbarkeit von Sanierungsplänen zentral, weil geplante Maßnahmen in kombinierten Stresslagen deutlich an Wirksamkeit verlieren können.
Die EIOPA gibt keine feste Mindestanzahl von Szenarien vor. Stattdessen bleibt den Unternehmen Spielraum, einen proportionalen und risikoorientierten Satz von Szenarien zu definieren. Für kleinere oder weniger komplexe Häuser dürfte dies die Umsetzbarkeit deutlich erleichtern.
Der Proportionalitätsgedanke sollte jedoch nicht missverstanden werden. Die Aufsicht wird erwarten, dass die gewählten Szenarien die wesentlichen Verwundbarkeiten des Unternehmens abdecken und die Wirksamkeit geplanter Gegenmaßnahmen realistisch testen.
Ausgestaltung der Szenarien
Des Weiteren unterscheidet die EIOPA zwischen i) slow-moving und ii) fast-moving events im Rahmen der Sanierungsplanung. Damit stellt EIOPA klar: Sanierungsplanung fokussiert nicht nur auf plötzliche Krisen, sondern auch auf schleichende Verschlechterungen, die sich über Zeit zu einer ernsten Gefährdung aufbauen können.
Die Szenarien sollen schwerwiegend sein und zur konkreten Risikosituation des Unternehmens passen. Gleichzeitig betont die EIOPA Proportionalität: Komplexität, Detailtiefe und Anzahl der Szenarien müssen zu Größe, Struktur und Risikolage des Unternehmens passen.
Wichtig ist auch die Einordnung im Verhältnis zu bestehenden ORSA-Prozessen. EIOPA stellt klar:
- ORSA-Szenarien können ein Ausgangspunkt sein,
- sie müssen für Zwecke der Sanierungsplanung aber ggf. angepasst werden (breiter oder schwerer),
- Reverse-Stress-Tests aus dem ORSA können ebenfalls genutzt werden, sofern sie die Anforderungen der Sanierungsplanung erfüllen.
Damit schafft EIOPA eine sinnvolle Brücke zwischen bestehenden Solvency-II-Prozessen und den neuen IRRD-Anforderungen.
Fazit/Unterstützungsangebot
Für Versicherungsunternehmen bedeutet das: Die bestehenden Szenarien gehören auf den Prüfstand – hinsichtlich Schwere, Reichweite, Krisenlogik und Verzahnung mit den neuen IRRD-Anforderungen. Zu prüfen ist insbesondere, ob die abgedeckten Szenarien die wesentlichen Verwundbarkeiten des Unternehmens realistisch abbilden, ob slow-moving events ausreichend berücksichtigt sind und ob Kombinationsszenarien die Wirksamkeit der geplanten Gegenmaßnahmen tatsächlich belastbar testen. Zugleich eröffnen sich Chancen, Synergien mit Solvency II und ORSA zu nutzen, bestehende Reverse-Stress-Tests gezielt weiterzuentwickeln und Doppelarbeit zu vermeiden.
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