Konsultationsvereinbarung zur Grenzgängerregelung im Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich

Das Bundesfinanzministerium hat die Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen bei der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 DBA-Österreich veröffentlicht.

Das behördliche Schreiben ergeht zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der am 4./9. April 2019 geschlossenen Konsultationsvereinbarung zur Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 DBA-Österreich. Die Vereinbarung ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Inhalt:

Grundsätzliche Auslegungsfragen zur Grenzgängerregelung (Rn. 1 bis 3)

Rechtsfolgen bei Wegfall der Grenzgängereigenschaft (Rn. 4 und 5)

Informationen zur Schädlichkeitsregelung (Rn. 6 bis 15)

  • Allgemeines (Rn. 6 und 7)
  • Sonderfälle inkl. Home Office (Rn. 8 und 9)
  • Teilzeitbeschäftigung (Rn. 10 und 11)
  • Mehrere Arbeitgeber (Rn. 12)
  • Unterjähriger Zuzug / Wegzug (Rn. 13 und 14)
  • Schichtdienst (Rn. 15)

Besonderheiten betreffend bestimmte Berufsgruppen

  • Berufskraftfahrer (Rn. 16)
  • Ärzte (Rn. 17 bis 21)

Das ausführliche BMF-Schreiben mit ausgewählten Beispielen kann auf der Internetseite des BMF heruntergeladen werden.

Fundstelle

BMF-Schreiben vom 18. April 2019 (IV B 3 - S 1301-AUT/07/10015-02)

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