Konsultationsvereinbarung zur Grenzgängerregelung im Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich
Das Bundesfinanzministerium hat die Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen bei der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 DBA-Österreich veröffentlicht.
Das behördliche Schreiben ergeht zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der am 4./9. April 2019 geschlossenen Konsultationsvereinbarung zur Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 DBA-Österreich. Die Vereinbarung ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.
Inhalt:
Grundsätzliche Auslegungsfragen zur Grenzgängerregelung (Rn. 1 bis 3)
Rechtsfolgen bei Wegfall der Grenzgängereigenschaft (Rn. 4 und 5)
Informationen zur Schädlichkeitsregelung (Rn. 6 bis 15)
- Allgemeines (Rn. 6 und 7)
- Sonderfälle inkl. Home Office (Rn. 8 und 9)
- Teilzeitbeschäftigung (Rn. 10 und 11)
- Mehrere Arbeitgeber (Rn. 12)
- Unterjähriger Zuzug / Wegzug (Rn. 13 und 14)
- Schichtdienst (Rn. 15)
Besonderheiten betreffend bestimmte Berufsgruppen
- Berufskraftfahrer (Rn. 16)
- Ärzte (Rn. 17 bis 21)
Das ausführliche BMF-Schreiben mit ausgewählten Beispielen kann auf der Internetseite des BMF heruntergeladen werden.
Fundstelle
BMF-Schreiben vom 18. April 2019 (IV B 3 - S 1301-AUT/07/10015-02)