BMF veröffentlicht Entwurf für einen neuen Anwendungserlass ...
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11.10.2023 einen Entwurf für einen neugefassten Anwendungserlass zum UmwStG (UmwStE-E) an die Verbände zur Stellungnahme mit Frist bis zum 6.12.2023 gesendet. Im Vergleich zum aktuellen Anwendungserlass vom 11.11.2011, BStBl. I 2011, 1314 (UmwStE 2011) sind keine grundlegenden Umwälzungen vorgesehen. Im Wesentlichen werden die seit Veröffentlichung des UmwStE 2011 ergangene BFH-Rechtsprechung berücksichtigt sowie Anpassungen an Änderungen der Rechtslage, z.B. im UmwG oder UmwStG, vorgenommen. Nur sehr vereinzelt gibt die Finanzverwaltung ihre bisher im UmwStE 2011 niedergelegte Rechtsauffassung zu Gunsten der Steuerpflichtigen auf. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen der Aussagen der Verwaltung im Vergleich zum UmwStE 2011 dargeste ...
Kategorien: Verwaltungsanweisungen
Schlagwörter: Umwandlungssteuergesetz (UmwStG), Einkom ...