Das aktuelle BMF-Schreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung und die Auswirkungen auf die Übermittlung von Bescheiden über öffentlich-rechtliche Abgaben.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20. Oktober 2026 ein Schreiben zur Anwendung der modifizierten Trennungstheorie veröffentlicht, in der es seine bislang ablehnende Auffassung ändert.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sein Schreiben vom 27. November 2013 (BStBl I S. 1615) zur steuerrechtlichen Behandlung des Erwerbs eigener Anteile mit Schreiben vom 16. Oktober 2026 geändert.
Am 15. Oktober 2026 hat das BMF ein weiteres Schreiben zur verpflichtenden E-Rechnung veröffentlicht. Für juristische Personen des öffentlichen Rechts sind einige wichtige Punkte dabei.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15. Oktober 2026 ein Schreiben mit ergänzenden Regelungen zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17. September ein Schreiben zu Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz nach § 6a Einkommensteuergesetz (EStG) für Versorgungszusagen, die von künftigen Ereignissen wie der Wertentwicklung zugrunde liegender Wertpapiere abhängen, veröffentlicht.
In einem aktuellen Schreiben nimmt das Bundesfinanzministerium zur Bildung von Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen Stellung.
Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben zur Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf ab dem 1. Januar 2026 und zu Rechtsfragen betreffend die Anwendung der Neufassung von § 122a AO Stellung genommen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21. Juli 2026 sein Schreiben zur ertragsteuerlichen Beurteilung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte / erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten bei der Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen angepasst.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22. Juli 2026 in einem Schreiben zur Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags sowie zur Personengesellschaften als Organträger Stellung genommen.
In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Auslegung des Inlandsbegriffs des § 49 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in Bezug auf die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge auf hoher See Stellung genommen.
In einer aktuellen Verlautbarung ändert das Finanzministerium den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 17. März 2026 geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung. Im Fokus stehen Anpassungen im Gemeinnützigkeitsbereich.
Die Digitalisierung macht auch vor der Vorsteuervergütung nicht Halt. Um den Anforderungen gerecht zu werden, die für Anträge gelten, die nach dem 31. Dezember 2025 gestellt werden, müssen Nachweise für Anträge auf Vorsteuervergütung von nicht im EU-Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmen künftig in digitaler Form bereitgestellt werden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11. Mai 2026 ein Schreiben veröffentlicht, mit dem das BMF-Schreiben vom 12. Mai 2014 (BStBl I 2014, 860) zur verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft und Zufluss von Gehaltsbestandsteilen bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft aufgehoben wird.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 4. Mai 2026 ein Schreiben zur Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 30. April 2026 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen von im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelnden Mittelpersonen in Vertriebsketten für Mehrzweck-Gutscheine veröffentlicht.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Nichtbeanstandungsregelung zur Anwendung des § 25 Umsatzsteuergesetz bei Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland erneut verlängert.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27. April 2026 ein Schreiben zur Änderung des BMF-Schreibens vom 14. Juni 2024 (BStBl I S. 1086) zu den Grundsätzen zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes veröffentlicht.