Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21. Juli 2026 sein Schreiben zur ertragsteuerlichen Beurteilung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte / erster Tätigkeitsstätte oder Fahrten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nummer 4a Satz 3 EStG und Familienheimfahrten bei der Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen angepasst.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 22. Juli 2026 in einem Schreiben zur Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags sowie zur Personengesellschaften als Organträger Stellung genommen.
In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Auslegung des Inlandsbegriffs des § 49 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in Bezug auf die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge auf hoher See Stellung genommen.
In einer aktuellen Verlautbarung ändert das Finanzministerium den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 17. März 2026 geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung. Im Fokus stehen Anpassungen im Gemeinnützigkeitsbereich.
Die Digitalisierung macht auch vor der Vorsteuervergütung nicht Halt. Um den Anforderungen gerecht zu werden, die für Anträge gelten, die nach dem 31. Dezember 2025 gestellt werden, müssen Nachweise für Anträge auf Vorsteuervergütung von nicht im EU-Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmen künftig in digitaler Form bereitgestellt werden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11. Mai 2026 ein Schreiben veröffentlicht, mit dem das BMF-Schreiben vom 12. Mai 2014 (BStBl I 2014, 860) zur verdeckten Einlage in eine Kapitalgesellschaft und Zufluss von Gehaltsbestandsteilen bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft aufgehoben wird.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 4. Mai 2026 ein Schreiben zur Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 30. April 2026 ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen von im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelnden Mittelpersonen in Vertriebsketten für Mehrzweck-Gutscheine veröffentlicht.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Nichtbeanstandungsregelung zur Anwendung des § 25 Umsatzsteuergesetz bei Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland erneut verlängert.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 27. April 2026 ein Schreiben zur Änderung des BMF-Schreibens vom 14. Juni 2024 (BStBl I S. 1086) zu den Grundsätzen zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes veröffentlicht.
Das Bundesfinanzministerium hat ein Schreiben zur Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften und anderen nicht rechtsfähigen Wirtschaftsgebilden im Umsatzsteuerrecht veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 9. April 2026 ein Schreiben zur Steuerbefreiung für die einer Einfuhr vorangehenden Lieferungen von Gegenständen (§ 4 Nr. 4b UStG) veröffentlicht.
Das BMF hat mit Schreiben vom 1. April 2026 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschnitt 2.8 UStAE) um drei neue Absätze ergänzt und damit wegweisende Urteile des EuGH und des BFH umgesetzt.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 18. März 2026 eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der sämtliche zu diesem Stichtag anhängigen und zulässigen Einsprüche zurückgewiesen werden, die sich gegen den gesetzlich festgeschriebenen Rechnungszinsfuß von 6 Prozent bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen richten.
Mit gleich lautendem Erlassen vom 10. März 2026 hat die Finanzverwaltung ihre frühere Verlautbarung aus 2023 im Hinblick auf die Änderungen im Zuge des Jahressteuergesetzes 2024 zur Zurechnung von Grundstücken im Kontext der Ergänzungstatbestände in § 1 Absatz 2a bis 3a des Grunderwerbsteuergesetzes angepasst. Unterschieden werden muss zwischen Erwerbsvorgängen die bis zum 5. Dezember 2024 und solche die danach verwirklicht wurden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 3. März 2026 ein Schreiben veröffentlicht, in dem es, ausgehend von dem BFH-Urteil vom 30. Juni 2022 – V R 25/21 zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken Stellung genommen.