Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die finale Staatenaustauschliste für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2019 bekanntgegeben

Das BMF hat die Staaten im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG bekannt gegeben, bei denen die Voraussetzungen für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten mit Stand vom 26. Juni 2019 vorliegen, mit denen der automatische Datenaustausch zum 30. September 2019 erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten zum 31. Juli 2019 dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln haben (finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2019).

Für den Datenaustausch zum 30. September 2020 wird eine neue FKAustG-Staatenaustauschliste 2020 im Rahmen eines weiteren BMF-Schreibens bekannt gegeben.

Fundstelle

BMF-Schreiben vom 26. Juni 2019 (IV B 6 - S 1315/13/10021 :052), veröffentlicht auf der Homepage des BMF am 28. Juni 2019

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