Einführung des de-minimis-Transparenzregisters zum 1. Januar ...
Am 1. Januar 2026 wurde ein neues Kapitel bei der Erfassung von de-minimis-Beihilfen aufgeschlagen: Das zentrale und öffentlich einsehbare Transparenzregister wird verpflichtend bei der Gewährung der de-minimis- und DAWI-de-minimis-Beihilfen eingeführt. Das Register, das die EU- Kommission als webbasierte Anwendung bereitstellt, soll sicherstellen, dass alle de-minimis-Beihilfen einschließlich Beihilfegeber und -empfänger für die Öffentlichkeit nachvollziehbar dokumentiert sind.
Kategorien: Gesetzgebung, Recht aktuell
Schlagwörter: Gesetzgebung