Verstöße gegen Ausfuhrverbote können teuer werden

Exportkontrolle ist für Unternehmen existenziell. Sie allein ermöglicht, Risiken zu erkennen, Probleme zu lösen und die eigenen Waren verantwortlich zu exportieren. Zentraler Teil der Exportkontrolle sind die Ausfuhrverbote. Sie müssen beachtet werden, denn bei Missachtung oder Umgehung drohen erhebliche strafrechtliche Konsequenzen. Dies stellt für viele Unternehmen eine große und kostspielige Herausforderung dar. Die Lösung: Mit SAP GTS von PwC behalten Unternehmen einfach und günstig den Überblick.

Nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz (AWG) dürfen Unternehmen grundsätzlich exportieren, was und wohin sie möchten. § 1 AWG sagt aber auch: Die Ausfuhr von Waren kann beschränkt oder verboten werden – entweder durch weitere Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes oder der Außenwirtschaftsverordnung.


Verbote können sich auch aus Verordnungen der Europäischen Union ergeben. Das wohl bekannteste Beispiel hierfür ist die EG-Dual-Use-Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Verordnung zu Ausfuhrverboten bezüglich Chemikalien. Zusätzlich können andere nationale Regelungen wie das Abfallverbringungsgesetz oder das Kulturgüterschutzgesetz relevant werden.

Ausfuhrverbote sind immer dann wesentlich, wenn es um den Schutz von Gütern geht, die von ihrer Wichtigkeit her höherrangig einzustufen sind als die Freiheit des Warenverkehrs. Verbote und Beschränkungen der Ausfuhr gibt es speziell

  • zum Schutz
    • der öffentlichen Ordnung
    • der Umwelt
    • der menschlichen Gesundheit
    • der Pflanzenwelt
    • von Kulturgütern
  • im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes
  • aufgrund länder- oder personenspezifischer Embargos

Zu unterscheiden ist das vollständige Ausfuhrverbot – eine Ausfuhr ist nicht möglich – von einer Ausfuhrbeschränkung mit Genehmigungsvorbehalt – eine Ausfuhr ist nach Beantragung und Erteilung der Ausfuhrgenehmigung von der zuständigen Behörde möglich, etwa vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Chemikalien und Pestizide
Seit 2014 gilt in der Europäischen Union eine Verordnung über die Ausfuhr und Einfuhr gefährlicher Chemikalien. In dieser Verordnung werden Ausfuhrverbote für bestimmte Chemikalien ausgesprochen.

Kriegswaffen
Höherrangig, und damit schützenswerter als die Freiheit des Warenverkehrs, ist beispielsweise der Schutz der öffentlichen Ordnung, zu der auch der Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung und die Sicherheit der Bevölkerung gehören. In diesem Bereich gibt es Ausfuhrverbote in Bezug auf Kriegswaffen. Als Kriegswaffen werden Gegenstände, Stoffe und Organismen definiert, die zur Kriegsführung bestimmt sind. Zu diesen Ausfuhrverboten gibt es weder Ausnahmen noch Erleichterungen oder Genehmigungstatbestände. Teilweise werden aber auch Waren als Kriegswaffen eingestuft, die es eigentlich nicht sind. In einem solchen Fall kann es sich lohnen, einen Anwalt für Ausfuhrverbote hinzuziehen, der die Einstufung durch die Behörden beurteilt.

Personen- oder länderbezogenen Embargos
Embargos sind Reaktionen auf aktuelle Ereignisse auf dem internationalen Parkett, die dem Ziel dienen, den internationalen Frieden zu sichern. Auch hieraus können Ausfuhrverbote resultieren.

Schutz der Umwelt
Die Gesellschaft erkennt, dass es immer wichtiger wird, unseren Planeten und die Ressourcen zu erhalten. Dieses Ziel verfolgen Ausfuhrverbote zum Schutz der Umwelt. Nach ihnen ist es grundsätzlich verboten, Abfälle zu Zwecken der Beseitigung aus der Europäischen Union auszuführen. Oberstes Ziel dieser Verbote ist, den „Mülltourismus“ zu vermeiden.
Die Ausfuhr von Abfällen in die Staaten der EFTA (Schweiz, Norwegen, Lichtenstein und Island) ist jedoch zulässig, wenn das Bestimmungsland die Einfuhr der Abfälle nicht verbietet oder die zuständige Genehmigungsbehörde in Deutschland an einer umweltverträglichen Handhabung des Beseitigungsverfahrens zumindest nicht zweifelt.

Schutz der Tierwelt
Die Ausfuhr von Tieren, Waren und Gegenständen kann durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach dem Tiergesundheitsrecht verboten oder beschränkt werden. Daneben kann auch die Europäische Union besondere Schutzmaßnahmen anordnen, wenn die Seuchenlage in einem Mitgliedstaat das erfordert. Im Einzelfall können Ausfuhrverbote für bestimmte Tiere oder tierische Erzeugnisse verhängt werden.

Schwere Strafen bei Verstößen
Verstöße gegen Ausfuhrverbote können eine schwere Straftat sein. Dann drohen nicht nur empfindliche Geld-, sondern auch Haftstrafen. Die Rechtsvorschriften und Straftatbestände sind in diesem Bereich sehr vielfältig, und oft überlagern sich deutsches und EU-Recht. Deshalb sollte, spätestens wenn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen ein Ausfuhrverbot eingeleitet wurde, ein Anwalt für Ausfuhrverbote hinzugezogen werden.

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