Das Einfrieren von Geldern und wirtschaftliche Ressourcen, die über Trust-Strukturen indirekt mit Personen verbunden sind, die restriktiven Maßnahmen der Europäischen Union angesichts der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine unterliegen, ist nach den heutigen drei Urteilen des Europäischen Gerichtshofes mit dem Unionsrecht vereinbar.
Die Europäische Kommission hat am 9. Dezember 2025 keine Einwände gegen einen direkten Zuschuss Deutschlands und des Saarlands an die Vetter Pharma‑Fertigung GmbH & Co. KG (nachfolgend „Vetter“) erhoben. Die Beihilfe beträgt 46,95 Mio. Euro und unterstützt die Errichtung eines neuen Standorts zur aseptischen Abfüllung von injizierbaren Arzneimitteln in Vials und Spritzen in Saarlouis. Die beihilfefähigen Investitionskosten liegen bei 800 Mio. Euro. Der Standort soll bis 2038 rund 1.200 direkte Arbeitsplätze schaffen.
In zwei verbundenen Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hat das Gericht der EU entschieden, dass es sich bei einem Erwerb von Tabakwaren durch eine Privatperson in einem Mitgliedstaat zur unentgeltlichen Weitergabe an einen Dritten in einem anderen Mitgliedstaat nicht um einen von der Tabaksteuer befreiten „Eigenbedarf“ handelt. Der Begriff „Eigenbedarf“ könne im Licht des Ziels der Bekämpfung von Steuermissbrauch den Erwerb von Tabakwaren durch eine Privatperson zur unentgeltlichen Weitergabe an einen Dritten nicht einschließen.
In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Preisanpassungen von Stellantis Portugal (einer lokalen Vertriebsgesellschaft, die Fahrzeuge sowie Ersatz- und Zubehörteile herstellt und vertreibt) mit dortigen Händlern keine mehrwertsteuerpflichtigen Dienstleistungen darstellen.
Aufgrund eines polnischen Vorabentscheidungsersuchen muss der Europäische Gerichtshof der Frage nachgehen, ob eine umsatzsteuerfreie Übertragung eines Gesamtvermögens nach Art. 19 der MwStSystRL auch dann vorliegt, wenn zwei Anteile von je ½ des Vermögens unentgeltlich auf zwei nicht steuerpflichtige natürliche Personen übertragen wird, die diese unverzüglich als Sacheinlage in eine gewerbliche Personengesellschaft einbringen, an der sie beteiligt sind. Der Generalanwalt sieht hierin in seinen heutigen Schlussanträgen keine umsatzsteuerlich privilegierte Übertragung.
Am 29. April 2026 hat die EU-Kommission im Kontext der aktuellen Nahost-Krise den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der betroffenen Wirtschaftszweige innerhalb der EU (METSAF) verabschiedet. Ziel dieses Instruments ist es, gezielt und zeitlich begrenzt jene Branchen zu entlasten, die aus Sicht der EU-Kommission besonders von den wirtschaftlichen Folgen der Krise, wie Energiepreisschocks und Störungen internationaler Lieferketten, betroffen sind. Im EU-beihilferechtlichen Kontext stellt das METSAF einen bedeutenden Schritt dar, da es diesen spezifischen Herausforderungen Rechnung trägt.
Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass Presseverlage einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben, wenn sie Anbietern von Online-Diensten die Erlaubnis erteilen, ihre Veröffentlichungen zu nutzen. Dies ist das Fazit der aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in einem italienischen Vorabentscheidungsersuchen.
Der Rat der Europäischen Union hat sich am 5. Main 2026 vorläufig auf neue Vorschriften geeinigt, um die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in der EU durch eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu verstärken.
Die Europäische Kommission fordert Deutschland, Frankreich und Österreich zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche auf. Dies geht aus einer aktuellen Verlautbarung der Brüsseler Behörde hervor.
In seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die von den portugiesischen Fußballvereinen während der Covid19-Pandemie geschlossene Vereinbarung über den Verzicht auf die Abwerbung von Spielern mit dem Unionsrecht vereinbar sein könnte.
Die Europäische Kommission hat ihren Plan zur Modernisierung der EU-Gesetzgebung vorgelegt, um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften klarer, einfacher und effizienter durchgesetzt werden, auf soliden Fakten beruhen und besser auf die Bedürfnisse der Bürger und Unternehmen abgestimmt sind.
Der BFH hatte dem EuGH diverse Fragen zur Eröffnung eines passiven Veredelungsverkehrs bei einer nicht zugelassenen Zollstelle zur Vorabentscheidung vorgelegt. Konkret geht es um die (teilweise) Befreiung von Einfuhrabgaben für Veredelungserzeugnisse.
In einem kürzlich ergangenen Urteil zu einem polnischen Vorabentscheidungsersuchen hat das Gericht der Europäischen Union festgestellt, dass das Recht auf Vorsteuerabzug grundsätzlich bereits mit der Ausführung der Lieferung oder der sonstigen Leistung entsteht und nicht vom Besitz einer Rechnung abhängig sein darf. Jede sozusagen „zwangsweise Stundung” verstoße gegen den Grundsatz der Steuerneutralität. Das Urteil kann somit auch Auswirkungen auf entsprechende Regelungen in anderen EU-Ländern haben.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben ihre Position zu zwei Vorschlägen zur Umsetzung der zollrechtlichen Aspekte des EU-US-Handelsabkommens von Turnberry verabschiedet.
Die Europäische Union und Australien haben einen historischen Meilenstein in ihren bilateralen Beziehungen gesetzt: Neben der Annahme einer weitreichenden Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft (SDP) wurden auch die Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen (FHA) erfolgreich abgeschlossen. Zudem vereinbarten beide Seiten die Aufnahme formeller Verhandlungen über eine Assoziierung Australiens mit Horizont Europa, dem weltweit größten Förderprogramm für Forschung und Innovation. In Zeiten wachsender geopolitischer Unsicherheit vertiefen die EU und Australien damit ihre ohnehin enge Zusammenarbeit erheblich.
Der Bundesfinanzhof (BFH) legt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vor, ob es sich bei dem Erfordernis eines Begleitdokuments bei Beförderung von Energieerzeugnissen in einen anderen Mitgliedstaat lediglich um eine formelle Voraussetzung für einen Anspruch auf Erstattung oder Erlass der Energiesteuer handelt.
Erneut war der Europäische Gerichtshof zur Definition eines Gutscheins gefragt. Das schwedische Vorabentscheidungsersuchen betrifft ein Treueprogramm mit auf der Grundlage des Kaufpreises erworbenen Punkten, die in Verbindung mit einem künftigen Kauf später in einem „Punkteshop“ eingelöst werden können. Das Gericht entschied, dass Treuepunkte dieser Art keinen „Gutschein“ im Sinne von Artikel 30a der Mehrwertsteuerrichtlinie darstellen.