BMF: Anwendungsfragen zum InvStG ab 1. Januar 2018
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem Antwortschreiben an die Deutsche Kreditwirtschaft Auslegungsfragen zur Anwendung des Investmentsteuergesetzes beantwortet.
Dabei nimmt das BMF zu folgenden Themen Stellung:
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Abstandnahme oder Erstattung einbehaltener Kapitalertragsteuer bei Fremddepots
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Bescheinigungen und Nachweise
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Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch die Finanzbehörden
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Steuerabzug und Abstandnahme bei Investmenterträgen
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Besteuerung des Wertzuwachses bei Abwicklung eines Investmentfonds
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Abzug der Vorabpauschale bei Veräußerungsgewinnermittlung mangels Liquidität
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Vorabpauschale bei Teilfreistellungswechsel
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Fiktive Veräußerung aufgrund von Teilfreistellungswechsel
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Anrechnung ausländischer Quellensteuern bei Investmenterträgen
Fundstelle
Homepage des BMF.