Update Jahressteuergesetz 2020: BR-Ausschüsse fordern 1:1 Umsetzung der ATAD Richtlinie in nationales Recht
Mit Datum vom 28. September 2020 wurden die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates zum Jahressteuergesetz (JStG 2020) veröffentlicht. Empfohlen wird darin u.a., eine "1:1-Umsetzung" der ATAD-Richtlinie in nationales Recht zu fordern.
Mit Datum vom 28. September 2020 wurden die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates zum Jahressteuergesetz (JStG 2020) veröffentlicht. Empfohlen wird darin u.a., eine "1:1-Umsetzung" der ATAD-Richtlinie in nationales Recht zu fordern.
Konkret wird die Umsetzung der Regelungen zu den hybriden Gestaltungen sowie zur Hinzurechnungsbesteuerung vorgeschlagen. Inhaltlich entsprechen die vorgeschlagenen Regelungen im Wesentlichen dem Referenten-Entwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes vom 24. März 2020. (s. hierzu unseren Blog-Beitrag). Jedoch sind auch punktuelle Änderungen am Wortlaut und in der Begründung erfolgt, die zum Teil zwischenzeitlich erfolgte Diskussionen widerspiegeln. Berichtenswert ist in diesem Zusammenhang insbesondere, dass die Niedrigsteuergrenze auf 15% abgesenkt werden und die Anwendung von § 4k EStG-E erst ab 2021 erfolgen soll.
Die in der bisherigen politischen Diskussion zum ATAD-Umsetzungsgesetz strittigen Fragen zu § 6 AStG (Wegzugsbesteuerung) sowie zu den §§ 1 bis 1b AStG (Verrechnungspreise) sollen einstweilen zurückgestellt werden, da ihre Regelung nicht unmittelbar durch die ATAD geboten ist.
Ausblick
Der Bundesrat wird seine Stellungnahme voraussichtlich in seiner Sitzung am 9. Oktober 2020 beschließen. Danach legt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ihre Ansicht zu den Empfehlungen des Bundesrates dar, wobei die Änderungsvorschläge des Bundesrates übernommen oder auch verworfen werden können. Der Gesetzentwurf wird anschließend gemeinsam mit der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung beim Bundestag eingebracht. Ob und in welcher Form die vorgenannten Inhalte Eingang in das finale Gesetz finden, bleibt daher abzuwarten.
Fundstelle
200928_JStG 2020_RegE_Empfehlungen Ausschüsse BR_BR-Drs. 503-1-20
Weitere Informationen zum Thema: Newsflash steuern + recht