Konsultationsvereinbarungen mit Belgien und den Niederlanden zur Besteuerung von Grenzpendlern und Grenzgängern verlängert

Um den sich aus der andauernden Pandemie ergebenden Probleme für ansonsten grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer entgegenzuwirken, wurden Konsultationsvereinbarungen u.a. mit dem Königreich Belgien und dem Königreich der Niederlande abgeschlossen. Im Laufe der vergangenen Monate wurde die Anwendung dieser Vereinbarungen bereits mehrfach verlängert. Nun ist eine weitere Verlängerung bis zum 30.6.2021 vereinbart worden.

Danach gelten die Arbeitstage der Grenzgänger und Grenzpendler, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie von Zuhause aus arbeiten müssen, als in dem Staat ausgeübt, in dem die Arbeitnehmer ihre Tätigkeit ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie ausgeübt hätten (Tatsachenfiktion). Die Tatsachenfiktion setzt neben einer Bescheinigung des Arbeitgebers jedoch voraus, dass der jeweilige Arbeitslohn, der auf die Arbeitstage im Home-Office entfällt, von dem Vertragsstaat, in dem die grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer die unselbständige Arbeit ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ausgeübt hätten, auch tatsächlich besteuert wird.

Für Arbeitstage, die unabhängig von diesen Maßnahmen im Home-Office oder in einem Drittstaat verbracht worden wären, gilt diese Tatsachenfiktion nicht. Insbesondere gilt sie nicht, wenn Arbeitnehmer laut arbeitsvertraglicher Regelungen grundsätzlich im Home-Office tätig sind.


Wichtiger Hinweis: Die in den Konsultationsvereinbarungen getroffenen allgemeinen Regelungen, dass eine Kündigung der Konsultationsvereinbarung einseitig von jeder der zuständigen Behörden durch Mitteilung an die andere zuständige Behörde möglich ist, bleiben von der Verlängerung unberührt. Eine frühere Beendigung der Vereinbarung bleibt somit möglich.


Fundstellen


BMF-Schreiben vom 23. März 2021 , IV B 3 - S 1301-NDL/20/10004 :001
BMF-Schreiben vom 23. März 2021 , IV B 3 - S 1301-BEL/20/10002 :001
Unser Blogbeitrag vom 2. Juni 2020

Zum Anfang