BMF: Versicherung von im Drittland belegenen Betriebsstätten
09. September 2021
Kategorien: Verwaltungsanweisungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 07. September 2021 ein Schreiben zur Auslegung und Anwendung des § 1 Abs. 2 Satz 2 VersStG bei der Versicherung von im Drittland belegenen Betriebsstätten und im Drittland ansässigen fremden Unternehmen veröffentlicht.
Das BMF erläutert dabei die folgenden Punkte:
- Grundlagen der Regelung des § 1 Abs. 2 Satz 2 VersStG
- Verhältnis § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 VersStG zum allgemeinen Tatbestand § 1 Abs. 2 Satz 3 Nrn. 2 VersStG
- Versicherung von Betriebsstätten (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 VersStG)
- Verhältnis § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 VersStG zu § 1 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 1 bis 3 VersStG
- Versicherung von fremden Gesellschaften (z. B. Tochtergesellschaften), die in einem Drittland ansässig sind
- Versicherung von fremden Gesellschaften (z. B. Tochtergesellschaften), die in Deutschland oder in einem EWR-Staat ansässig sind
- Steuerbarkeit der Versicherung von Sonderrisiken i.S. des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nrn. 1 bis 3 VersStG
Fundstelle
BMF, Schreiben vom 07. September 2021, III C 4 - S 6400/21/10002 :002.
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