Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und den Niederlanden zur Besteuerung von Grenzpendlern

Aufgrund der noch anhaltenden pandemischen Situation haben sich die beiden Staaten darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum 31. Dezember 2021 Bestand haben wird.

Die am 6. April 2020 mit dem Königreich der Niederlande abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.

Laut der aktuellen Verlautbarung des BMF wird die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum 31. Dezember 2021 Bestand haben.

Das hierzu am 9. September 2021 u. a. an die Oberste Finanzbehörden der Länder versandte BMF-Schreiben, sowie die unterzeichnete schriftliche Absprache zwischen den zuständigen Behörden Deutschlands und den Niederlanden finden Sie hier.

Fundstelle

BMF-Schreiben vom 15. September 2021 (IV B 3 - S 1301-NDL/20/10004 :001)

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