OECD: Internationale Steuerreform schreitet weiter voran
Laut einer Pressemitteilung der OECD vom 08. Oktober 2021 sind die technischen Arbeiten an der internationalen Steuerreform abgeschlossen.
Von den 140 verhandelnden Staaten haben sich nun 136 der Erklärung über die Zwei-Säulen-Lösung für die steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft angeschlossen. Die Vereinbarung wird nun von allen Mitgliedern der OECD und G20 getragen, da auch Estland, Irland und Ungarn zugestimmt haben. Vier Länder - Kenia, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka - haben sich der Vereinbarung noch nicht angeschlossen. Damit unterstützen nun alle EU-Mitgliedstaaten die Vereinbarung.
Es gibt zwei wesentliche inhaltliche Änderungen zu dem bislang vorgestellten Konzept (siehe unseren Blogbeitrag). Bei der Säule 1 wurde der bislang noch nicht konkretisierte Anteil des Gewinns einer Unternehmensgruppe oder Geschäftssparte, der dem Ort der Produktvermarktung zugeordnet wird, auf 25% festgesetzt. Somit werden 25 Prozent der Gewinne über der 10-Prozent-Marke (Rentabilität) den Marktstaaten zur Besteuerung zugewiesen.
Für die Säule 2 wurde der effektive Steuersatz für die globale effektive Mindestbesteuerung nun auf 15% festgelegt. Ursprünglich war ein Steuersatz von mindestens 15% vorgesehen.
Das Zwei-Säulen-Modell wird beim Treffen der G20-Finanzministerinnen und -minister am 13. Oktober in Washington DC und danach beim Treffen der Staats- und Regierungsspitzen der G20 in Rom Ende Oktober vorgelegt.
Die Länder beabsichtigen, 2022 ein multilaterales Übereinkommen zu unterzeichnen, das 2023 umgesetzt werden soll. Das Übereinkommen ist bereits in Arbeit und soll die Umsetzung der neu vereinbarten Besteuerungsrechte gemäß Säule 1 gestatten. Zudem soll das multilaterale Übereinkommen nötige Bestimmungen enthalten, um alle bestehenden Steuern auf digitalen Dienstleistungen und sonstigen unilateralen Maßnahmen zu stoppen und aufzuheben. Die OECD soll Mustervorschriften erarbeiten, mit denen Säule 2 in nationales Recht überführt werden kann. Dies soll 2022 geschehen, damit die neuen Regeln 2023 in Kraft treten können.
Zu weiteren Informationen siehe auch den PwC Tax Policy Alert vom 08. Oktober 2021.
Fundstelle
OECD, Pressemitteilung vom 08. Oktober 2021.