Der Bundestag hat am 24. April 2026 das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundestages, BT-Drs. 21/5529, beschlossen.
Der Bundestag hat eine vorübergehende Senkung der Energiesteuer beschlossen. Damit sollen Autofahrer und Unternehmen angesichts explodierender Spritpreise ab 1. Mai für zwei Monate entlastet werden.
Am 10. April hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein aktualisiertes Vordruckmuster für die Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG bekannt gegeben.
Über die geplante Senkung der Energiesteuern für Kraftstoffe stimmt der Bundestag am Donnerstag den 23. April 2026 ab. Für den 24. April 2026 wurde eine Sondersitzung des Bundesrates mit dem 2. Energiesteuersenkungsgesetz als einzigen Tagesordnungspunkt einberufen.
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Streamingdienstanbieters für unwirksam erklärt. Die Klausel sah vor, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft erst wirksam wird, sobald ein aus einer vorausbezahlten Gutscheinkarte stammendes Guthaben vollständig aufgebraucht ist.
Das deutsche Konzernrecht ist geprägt vom Grundsatz der rechtlichen Selbstständigkeit der Konzerngesellschaften. Dennoch stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit die Konzernmutter für deliktische Pflichtverletzungen ihrer Tochtergesellschaften haftet. Diese Frage hat erhebliche praktische Bedeutung für die Konzernorganisation und das Risikomanagement. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen, die Begründung einer Haftung der Konzernmutter sowie deren Begrenzung.
Auch 2026 bringen wir führende Akteur:innen aus energieintensiven Unternehmen, Branchenverbänden, Behörden und der Wissenschaft zusammen, um die aktuellen energiepolitischen und regulatorischen Entwicklungen einzuordnen und deren konkrete Auswirkungen auf die Praxis zu diskutieren. Im Mittelpunkt stehen dabei umsetzungsnahe Lösungsansätze und strategische Handlungsoptionen für Unternehmen.
Am 20. März 2026 hat das BMF einen Referentenentwurf für ein Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 19. September 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen an die Verbände zur Stellungnahme bis zum 3. April versendet. Hierbei geht es um die Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtung zum Austausch von Mindeststeuerberichten insbesondere mit Drittstaaten (mit EU-Staaten kann der Austausch bereits über „DAC9“ erfolgen). Völkerrechtliche Rechtsgrundlage ist die multilaterale Vereinbarung (GIR-MCAA), die Deutschland am 19. September 2025 unterzeichnet hat.
In der heutigen vernetzten Welt reicht es nicht mehr aus, die Kosten und Leistun-gen einer einzelnen internen Abteilung zu verstehen. Was wirklich zählt, ist die Verteilung der Arbeit auf die Teams – wie zum Beispiel bei Recht, Compliance und Datenschutz – sowie die Größe, die Kostenstrukturen und der Einsatz von Technologie innerhalb und zwischen diesen Funktionen. Fragen wie „Wie groß sollte meine Rechtsabteilung im Vergleich zur Compliance- oder Datenschutzabteilung sein?“ bleiben auf dem Markt weitgehend unbeantwortet.
Wir liefern Ihnen diese Antworten – und viele mehr.
Turnaround mit kombinierter Kompetenz. In Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen stehen Unternehmen unter enormem Druck, ihre Geschäftsmodelle zu überdenken und sich strategisch neu aufzustellen. Besonders in Restrukturierungsfällen zeigt sich: Erfolgreich ist nur, wer strategische, finanzielle, rechtliche, steuerliche und operative Kompetenzen eng verzahnt – sowohl national, erst recht aber bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Denn Restrukturierung ist weit mehr als Kosten kürzen oder Vermögenswerte verkaufen: Es geht um ganzheitliche Handlungskonzepte und ein umsichtiges Zusammenspiel verschiedenster Fachdisziplinen. Die praktische Umsetzung teilt sich dabei üblicherweise in drei iterative und dialogische Schritte auf.
Die Europäische Kommission stellte am 18. März 2026 die EU Inc. vor – ein neues, einheitliches Regelwerk für Unternehmen, das EU-weit gelten soll. Ziel ist es, Unternehmen die Gründung, Tätigkeit und das Wachstum innerhalb der gesamten EU zu erleichtern. Die optionalen, vollständig digitalen Verfahren sollen innovativen Unternehmen die Expansion ermöglichen, sie dazu motivieren, in Europa zu bleiben, und Unternehmen, die einst andere Standorte in Betracht gezogen haben, zur Rückkehr ermutigen.
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH; II ZR 71/24) seine Rechtsprechung zu Management-Beteiligungen an Unternehmen konkretisiert (Manager-Modell II).
Durch den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts („ProdHaftG-E“) plant der Gesetzgeber die Anpassung des Produkthaftungsrechts an die Entwicklungen im digitalen Zeitalter. Nach der ersten Lesung des Entwurfs im Deutschen Bundestag am 4. März 2026 stattfand, befindet sich das Gesetzesvorhaben aktuell im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Der ProdHaftG-E soll für Produkte gelten, die ab dem 9. Dezember 2026 in den Verkehr gebracht werden und dient der Umsetzung der europäischen Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853.
Die Sicherung kritischer Rohstoffe ist kein sektorales Thema mehr, sondern eine industrie‑, klima‑ und sicherheitspolitische Schlüsselaufgabe. Daher kündigte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits am 14. September 2022 das IPCEI Critical Raw Materials („CRM“) an, das den am 4. April 2024 in Kraft getretenen Critical Raw Materials Act flankieren soll. Nun befindet sich dieses IPCEI CRM in der Entstehungsphase. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus 13 Mitgliedstaaten arbeiten derzeit an der Identifikation eines möglichen Scopes.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 3. März 2026 den Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz – ZFG) veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben ein gemeinsames Rahmenkonzept für die neue Rechtsform einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) vorgelegt. Der nachfolgende Beitrag stellt die neue Rechtsform vor.
In der heutigen dynamischen Wirtschaft und rasanten technologischen Entwicklung spielen Patente eine entscheidende Rolle für den nachhaltigen Unternehmenserfolg. Die Patentoptimierung und -monetarisierung verfolgen dabei vielfältige Ziele, die von der Identifikation wenig erfolgversprechender Patente bis hin zur gezielten Nutzung wertvoller Kernpatente reichen.
Gemäß § 16 Abs. 1 GmbHG gilt als Gesellschafter einer GmbH nur, wer in der im Handelsre-gister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist. Die Gesellschafterliste dient somit der Legitimation des Gesellschafters. Außerdem ermöglicht § 16 Abs. 3 GmbHG unter be-stimmten Bedingungen den Erwerb eines Geschäftsanteils vom Nichtberechtigten, sofern dieser als Inhaber des Geschäftsanteils in der Gesellschafterliste eingetragen ist.
Für neue Gesellschafter ist es daher höchst unbefriedigend, wenn Registergerichte die Auf-nahme einer neuen Gesellschafterliste aufgrund von Zweifel am Gesellschafterwechsel er-heblich verzögern. Erfreulicherweise haben sowohl der Bundesgerichtshof (BGH) als auch das Oberlandesgericht Schleswig im vergangenen Jahr entsprechende Prüfungsrechte der Registergerich ...