Am 29. April 2026 hat die EU-Kommission im Kontext der aktuellen Nahost-Krise den befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der betroffenen Wirtschaftszweige innerhalb der EU (METSAF) verabschiedet. Ziel dieses Instruments ist es, gezielt und zeitlich begrenzt jene Branchen zu entlasten, die aus Sicht der EU-Kommission besonders von den wirtschaftlichen Folgen der Krise, wie Energiepreisschocks und Störungen internationaler Lieferketten, betroffen sind. Im EU-beihilferechtlichen Kontext stellt das METSAF einen bedeutenden Schritt dar, da es diesen spezifischen Herausforderungen Rechnung trägt.
Der Selbstlosigkeitsgrundsatz ist nicht auf wirtschaftliche Vorteile der Mitglieder in ihrer Erwerbssphäre beschränkt. Schädlich sind überdies wirtschaftliche Vorteile im privaten Bereich. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Der Bundestag hat am Donnerstag, den 23. April 2026, das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Nun muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Gegenwärtig ist geplant, dass das Gesetz spätestens am 1. September 2026 in Kraft tritt und damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die öffentlichen Beschaffungen maßgeblich neu gestaltet.
Der Bundestag hat am 24. April 2026 das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundestages, BT-Drs. 21/5529, beschlossen.
Der Bundestag hat eine vorübergehende Senkung der Energiesteuer beschlossen. Damit sollen Autofahrer und Unternehmen angesichts explodierender Spritpreise ab 1. Mai für zwei Monate entlastet werden.
Am 10. April hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein aktualisiertes Vordruckmuster für die Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland nach § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG bekannt gegeben.
Über die geplante Senkung der Energiesteuern für Kraftstoffe stimmt der Bundestag am Donnerstag den 23. April 2026 ab. Für den 24. April 2026 wurde eine Sondersitzung des Bundesrates mit dem 2. Energiesteuersenkungsgesetz als einzigen Tagesordnungspunkt einberufen.
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Streamingdienstanbieters für unwirksam erklärt. Die Klausel sah vor, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft erst wirksam wird, sobald ein aus einer vorausbezahlten Gutscheinkarte stammendes Guthaben vollständig aufgebraucht ist.
Das deutsche Konzernrecht ist geprägt vom Grundsatz der rechtlichen Selbstständigkeit der Konzerngesellschaften. Dennoch stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit die Konzernmutter für deliktische Pflichtverletzungen ihrer Tochtergesellschaften haftet. Diese Frage hat erhebliche praktische Bedeutung für die Konzernorganisation und das Risikomanagement. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen, die Begründung einer Haftung der Konzernmutter sowie deren Begrenzung.
Auch 2026 bringen wir führende Akteur:innen aus energieintensiven Unternehmen, Branchenverbänden, Behörden und der Wissenschaft zusammen, um die aktuellen energiepolitischen und regulatorischen Entwicklungen einzuordnen und deren konkrete Auswirkungen auf die Praxis zu diskutieren. Im Mittelpunkt stehen dabei umsetzungsnahe Lösungsansätze und strategische Handlungsoptionen für Unternehmen.
Am 20. März 2026 hat das BMF einen Referentenentwurf für ein Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 19. September 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen an die Verbände zur Stellungnahme bis zum 3. April versendet. Hierbei geht es um die Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtung zum Austausch von Mindeststeuerberichten insbesondere mit Drittstaaten (mit EU-Staaten kann der Austausch bereits über „DAC9“ erfolgen). Völkerrechtliche Rechtsgrundlage ist die multilaterale Vereinbarung (GIR-MCAA), die Deutschland am 19. September 2025 unterzeichnet hat.
In der heutigen vernetzten Welt reicht es nicht mehr aus, die Kosten und Leistun-gen einer einzelnen internen Abteilung zu verstehen. Was wirklich zählt, ist die Verteilung der Arbeit auf die Teams – wie zum Beispiel bei Recht, Compliance und Datenschutz – sowie die Größe, die Kostenstrukturen und der Einsatz von Technologie innerhalb und zwischen diesen Funktionen. Fragen wie „Wie groß sollte meine Rechtsabteilung im Vergleich zur Compliance- oder Datenschutzabteilung sein?“ bleiben auf dem Markt weitgehend unbeantwortet.
Wir liefern Ihnen diese Antworten – und viele mehr.
Turnaround mit kombinierter Kompetenz. In Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen stehen Unternehmen unter enormem Druck, ihre Geschäftsmodelle zu überdenken und sich strategisch neu aufzustellen. Besonders in Restrukturierungsfällen zeigt sich: Erfolgreich ist nur, wer strategische, finanzielle, rechtliche, steuerliche und operative Kompetenzen eng verzahnt – sowohl national, erst recht aber bei grenzüberschreitenden Sachverhalten. Denn Restrukturierung ist weit mehr als Kosten kürzen oder Vermögenswerte verkaufen: Es geht um ganzheitliche Handlungskonzepte und ein umsichtiges Zusammenspiel verschiedenster Fachdisziplinen. Die praktische Umsetzung teilt sich dabei üblicherweise in drei iterative und dialogische Schritte auf.
Die Europäische Kommission stellte am 18. März 2026 die EU Inc. vor – ein neues, einheitliches Regelwerk für Unternehmen, das EU-weit gelten soll. Ziel ist es, Unternehmen die Gründung, Tätigkeit und das Wachstum innerhalb der gesamten EU zu erleichtern. Die optionalen, vollständig digitalen Verfahren sollen innovativen Unternehmen die Expansion ermöglichen, sie dazu motivieren, in Europa zu bleiben, und Unternehmen, die einst andere Standorte in Betracht gezogen haben, zur Rückkehr ermutigen.
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH; II ZR 71/24) seine Rechtsprechung zu Management-Beteiligungen an Unternehmen konkretisiert (Manager-Modell II).
Durch den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts („ProdHaftG-E“) plant der Gesetzgeber die Anpassung des Produkthaftungsrechts an die Entwicklungen im digitalen Zeitalter. Nach der ersten Lesung des Entwurfs im Deutschen Bundestag am 4. März 2026 stattfand, befindet sich das Gesetzesvorhaben aktuell im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Der ProdHaftG-E soll für Produkte gelten, die ab dem 9. Dezember 2026 in den Verkehr gebracht werden und dient der Umsetzung der europäischen Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853.
Die Sicherung kritischer Rohstoffe ist kein sektorales Thema mehr, sondern eine industrie‑, klima‑ und sicherheitspolitische Schlüsselaufgabe. Daher kündigte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits am 14. September 2022 das IPCEI Critical Raw Materials („CRM“) an, das den am 4. April 2024 in Kraft getretenen Critical Raw Materials Act flankieren soll. Nun befindet sich dieses IPCEI CRM in der Entstehungsphase. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus 13 Mitgliedstaaten arbeiten derzeit an der Identifikation eines möglichen Scopes.