BMF: Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20. Juni 2022 ein neues Schreiben zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit einem gemeinsamen Meldestandard sowie dem FATCA-Abkommen veröffentlicht.

Dieses BMF-Schreiben ändert das BMF-Schreiben vom 1. Februar 2017 (Bundessteuerblatt Teil 1 (BStBl I) Seite 305) und ersetzt das BMF-Schreiben vom 21. September 2018 (BStBl I Seite 1026), mit Wirkung zum 1. Januar 2023.

Die sich aus dem Schreiben ergebenden Regelungen sind ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden und spätestens im Rahmen der Meldungen im Jahr 2024 für den Meldezeitraum 2023 zu berücksichtigen.

Fundstelle

BMF, Schreiben vom 15. Juni 2022, IV B 6 -S 1315/19/10031 :005.

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