Update: Abgabe der Grundsteuererklärung: Bayern verlängert Frist um drei Monate

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung wird im Freistaat Bayern erneut verlängert. Danach wurde der Abgabetermin noch einmal um drei Monate hinausgeschoben. Bisher sind dem Vernehmen nach etwa 70 Prozent der Erklärungen eingegangen.

Freistaat Bayern als Vorreiter

Der Monat Januar geht zu Ende und heute endet die Frist - für Steuerbürger, die noch mit der Vervollständigung ihrer Grundsteuererklärung beschäftigt sind - zu schnell. Aber: In Bayern bekommen Eigentümerinnen und Eigentümer kurzfristig nun doch noch länger Zeit: Das Kabinett beschloss überraschend, die Frist noch einmal zu verlängern. Mit dieser Fristverlängerung soll es "noch einmal Entlastung geben" - insbesondere für die steuerberatenden Berufe.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (z.B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft können nun noch bis 30. April 2023 die Grundsteuererklärung in ganz Deutschland fristgemäß abgeben.

Update (3. Februar 2023)

Folgende Bundesländer haben sich mittlerweile ebenfalls zum Ende der Abgabefrist und einer möglichen Verlängerung geäußert: Thüringen , Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Berlin, Saarland, Bremen und Baden-Württemberg.

Hessen zieht nach (Update vom 2. Februar 2023)

Die Frist zur Abgabe endete zwar am 31. Januar 2023 - Aber, so Hessens Finanzminister Michael Boddenberg in der Pressemitteilung: "Die Abgabe ist weiterhin (bis Ostern) uneingeschränkt möglich!“
Aus den zahlreichen Rückmeldungen gerade aus den vergangenen Tagen hat die Behörde erkannt, dass sich ganz viele mit Blick auf das Fristende an die Arbeit gemacht haben. Man hoffe daher, dass auch in den kommenden Tagen und Wochen ein Erklärungseingang zu verzeichnen bleibt. Die Abgabe ist daher weiterhin uneingeschränkt möglich.
Die Hessische Steuerverwaltung wird unmittelbar nach Ostern Erinnerungsschreiben an diejenigen verschicken, die bis dahin immer noch nicht abgegeben haben. Das wird die letzte Erinnerung sein, danach wird das Amt die nicht vorhandenen Angaben im Wege der Schätzung feststellen.

Quellen: Bayerisches Landesamt für Steuern Aktuell und Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 1.2.2023.

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